Allgemeinverfügung zum Umgang mit Wasserpfeifen (Shishas) in Betriebsräumen von bestehenden Gaststätten in der Landeshauptstadt Saarbrücken
Mittwoch, 8. September 2021
Die Landeshauptstadt Saarbrücken erlässt aufgrund von § 9 des Saarländischen Gaststättengesetzes (SGastG) vom 13. April 2011 (Amtsbl. d. Saarlandes I. S. 208) i.V.m. dem Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens (Nichtraucherschutzgesetz) vom 21.11.2007 zum Schutz der Gäste und Beschäftigten von Gaststättenbetrieben gegen Gefahren für Leben oder Gesundheit sowie zum Schutze gegen schädliche Umwelteinwirkungen nachfolgende Allgemeinverfügung:
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