Bekanntmachung über die Teileinziehung der öffentlichen Verkehrsfläche zur Erweiterung der Fußgängerzone St. Johanner Markt im Stadtteil St. Johann
Die Stadt Saarbrücken hat durch den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 133.02.03 „Fürstenstraße – Fußgängerzone““ im Stadtteil St. Johann die innerstädtische Fußgängerzone um den St. Johanner Markt erweitert.
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