Bebauungsplan 441.11.04 "Gewerbegebiet nördlich Balthasar-Goldstein-Straße"

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 7. Mai 2024 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 441.11.04 "Gewerbegebiet nördlich Balthasar-Goldstein-Straße" mit einem gegenüber dem Aufstellungsbeschluss verkleinerten räumlichen Geltungsbereich mit Begründung und Umweltbericht sowie den zugehörigen Gutachten gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetz-buch (BauGB) zu jedermanns Einsicht öffentlich auszulegen.

Stadtübersicht - LHS

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Offenlage

Die Offenlage erfolgt in der Zeit vom 3. Juni 2024 bis einschließlich 5. Juli 2024 im Stadtplanungsamt, Diskonto-Hochhaus, Bahnhofstraße 31, 9. Etage vor Zimmer 928.

Zusammen mit dem Entwurf des Bebauungsplans einschließlich Begründung wird der Umweltbericht als eigenständiger Bestandteil der Begründung ausgelegt. Der Umweltbericht enthält eine Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung, die in der Umweltprüfung ermittelt wurden.

Zu nachfolgend genannten Schutzgütern und Umweltbelangen sind umweltbezogene Informationen verfügbar, insbesondere im Begründungsentwurf und im Umweltbericht:

  • Geologie und Böden
  • Klima und Lufthygiene
  • Wasser
  • Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt (Artenschutz)
  • Mensch, Gesundheit und Bevölkerung
  • Emissionen
  • Kultur und Sachgüter, Landschaftsbild und Erholungsfunktion
  • sowie Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern.

Die DIN-Normen und technischen Regelwerke, auf die in den Festsetzungen und der Begründung des Bebauungsplanes verwiesen wird, können beim Stadtplanungsamt im Rahmen der Offenlage eingesehen werden.

Ziele der Planung

Geltungsbereich - LHS

Geltungsbereich - LHS

Geltungsbereich - LHS

Die Firma f-tronic kommt mit dem aktuellen Bestand im Industriegebiet „Zum Gerlen“ an ihre Kapazitätsgrenzen. Eine Erweiterung im Bereich des jetzigen Betriebsstandortes kommt nicht in Frage, da hier Grundstücke von Privateigentümern angekauft werden müssten und dies in der Vergangenheit gescheitert ist. Es wird nun angestrebt, die Firma auf den Flächen der Landeshauptstadt Saarbrücken nördlich der Balthasar-Goldstein-Straße in Ensheim (nördlich des Flughafens) unterzubringen.

Das Plangebiet soll als Gewerbestandort entwickelt werden, der über die Balthasar-Goldstein-Straße erschlossen wird. Die innere Erschließung soll über private Verkehrsflächen erfolgen.

Lage des Plangebietes

Luftaufnahme - LHS

Luftaufnahme - LHS

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Das Plangebiet liegt im Stadtteil Ensheim und hat eine Größe von ca. 5,8 Hektar. Es wird begrenzt

  • im Norden          durch einen Teilbereich Flur 22, Flurstück 6392/11
  • im Osten            durch die L108 und die die dazugehörigen Straßenflurstücke Flur 22 6392/22 und 6392/21
  • im Süden           durch die Balthasar-Goldstein-Straße
  • im Westen         durch die Flurstücke Flur 22 6392/1 und Teilflächen von 6649/14

Im Gegensatz zum Aufstellungsbeschluss vom 19. Juli 2022 (VWT/0550/22) wird der Geltungsbereich auf das zukünftige Betriebsgelände bzw. zukünftige Eigentum der Firma f-tronic begrenzt. Dies resultierte aus einer Rücksprache mit dem Regionalverband Saarbrücken.

Unterlagen zur Öffentlichkeitsbeteiligung

Veröffentlichung
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Planzeichnung
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Planzeichnung_A4
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Begründung
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Umweltbericht
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Brutvogelreviere
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Verkehrsuntersuchung
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TÖB_Beteiligung_FB
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VIS_Beteiligung_FB
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