Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung für Ari Leicht
Donnerstag, 5. August 2021
Der Stadtrechtsausschuss der Landeshauptstadt Saarbrücken hat für die vorbezeichnete Person einen Widerspruchsbescheid erstellt. Der Bescheid wird gemäß § 1 des Saarländischen Verwaltungszustellungsgesetzes in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz des Bundes öffentlich zugestellt.
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