Bekanntmachungen: Archiv

Im Archiv gibt es eine Übersicht über vergangene Bekanntmachungen.

Sitzung des Integrationsbeirates

Montag, 30. Oktober 2023

Am Dienstag, 07.11.2023  findet um 17:00 Uhr im Saal 126, Rathaus St. Johann, 66111 Saarbrücken die öffentliche/nicht öffentliche Sitzung Nr. 33 des Integrationsbeirates statt.

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Datenschutz im Melderecht

Freitag, 27. Oktober 2023

Am 1.11.2015 ist das Bundesmeldegesetz in Kraft getreten. Dieses Gesetz beinhaltet auch Regelungen zur Übermittlung von Einwohnerdaten, sowohl an staatliche Stellen (z.B. Polizei, Schulen, Finanzämter, Gerichte, Ausländerbehörden) als auch in eng begrenzten Fällen an Privatpersonen und Firmen (z.B. Kreditwirtschaft, Anwälte)

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Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung für Tony Sunay

Montag, 23. Oktober 2023

Das Amt für Brand- und Zivilschutz der Landeshauptstadt Saarbrücken hat für die vorbezeichnete Person einen Kostenersatzbescheid erstellt. Der Bescheid wird gemäß § 1 des Saarländischen Verwaltungszustellungsgesetzes in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz des Bundes öffentlich zugestellt.

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Bebauungsplanentwurf Nr. 139.02.00 – „Nördlich Stuhlsatzenhaus“ Änderung des Plangeltungsbereiches und Offenlagebeschluss

Samstag, 21. Oktober 2023

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 04.10.2023 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 139.02.00 – „Nördlich Stuhlsatzenhaus“ mit einem gegenüber dem Aufstellungsbeschluss geringfügig angepassten räumlichen Geltungsbereich mit Begründung und Umweltbericht sowie den zugehörigen Gutachten gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Internet zu veröffentlichen und zu jedermanns Einsicht öffentlich auszulegen.

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Benutzungssatzung für die Kindertageseinrichtungen der Landeshauptstadt Saarbrücken vom 04.10.2023

Mittwoch, 11. Oktober 2023

Die nachfolgende Satzung wird hiermit gemäß § 1 der Satzung über die öffentlichen Bekanntmachungen der Landeshauptstadt Saarbrücken vom 27.04.2021 öffentlich bekannt gemacht. Ich weise darauf hin, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der jeweilig gültigen Fassung oder aufgrund des KSVG zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn

  1. die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
  2. vor Ablauf eines Jahres der Oberbürgermeister dem Beschluss widersprochen oder die Kommunalaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder Verfahrens- oder Formmängel gegenüber der Landeshauptstadt Saarbrücken unter Bezeichnung der Tatsache, die die Mängel ergeben, schriftlich gerügt worden sind.

Uwe Conradt

Oberbürgermeister

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