Lärm
Als Lärm werden Geräusche bezeichnet, die durch ihre Lautstärke und Struktur für den Menschen und die Umwelt störend oder gar gesundheitsschädigend wirken. Ob Geräusche als Lärm und somit als Belästigung empfunden werden, hängt von der Verfassung, den Vorlieben und der Stimmung der jeweiligen Person ab. So wirkt Lärm zur Schlafenszeit extrem störend. Musik die man mag wird dagegen auch bei hoher Lautstärke nicht als störend empfunden.
Aus Meinungsumfragen ergibt sich, dass der Straßenverkehrslärm mit Abstand als der größte Störfaktor empfunden wird. Nach Untersuchungen des Umweltbundesamtes fühlen sich 50 Prozent der Bürgerinnen und Bürger vor allem durch Straßenverkehrslärm belästigt, 20 Prozent der Betroffenen dadurch sogar stark beeinträchtigt.
Straßenverkehrslärm
Studien und Modellrechnungen zufolge sind circa 6 Millionen Menschen in den Städten Lärmwerten ausgesetzt, bei denen ein erhöhtes Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu befürchten ist, zudem treten Lern-, Konzentrations- und Schlafstörungen auf.
Der europäische Gesetzgeber hat darauf reagiert und mit der Verabschiedung einer Umgebungslärmrichtlinie alle Mitgliedsländer, Bundesländer und letztendlich auch Städte und nahezu alle Kommunen zum Prüfen und Ergreifen von Lärmminderungsmaßnahmen verpflichtet.
Die Umsetzung der Richtlinie soll sicherstellen, dass über fest vorgegebene Zeiträume kontinuierlich an der Lärmproblematik gearbeitet wird und dauerhafte Verbesserungen für die Betroffenen erreicht werden können.
Die notwendigen Lärmminderungsmaßnahmen waren in so genannten Lärmaktionsplänen zu dokumentieren, die nachfolgend für die Landeshauptstadt Saarbrücken in allen Einzelheiten dargestellt sind.
Lärmkartierung und Aktionspläne
Die Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie) verfolgt seit 2002 das Ziel, die Belastung durch Umgebungslärm europaweit einheitlich zu erfassen sowie schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern
Lärmschutzwände der DB InfraGO AG
Die Bahnstrecken zwischen Saarbrücken und Neunkirchen, Saarbrücken und Homburg sowie Saarbrücken und Trier wurden in das „Lärmsanierungsprogramm an Schienenwegen des Bundes“ aufgenommen.
Amt für Klima- und Umweltschutz
Dudweiler Straße 4166111 Saarbrücken
Telefon:
+49 681 905-4040
Fax:
+49 681 905-4063
E-Mail:
umweltamt@saarbruecken.de