Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung
Die Lärmkartierung bildet die Grundlage für die nachfolgende Lärmaktionsplanung. Anhand der Lärmkarten werden die Zahl der von Lärm betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner ermittelt und Belastungsschwerpunkte, sogenannte Hot Spots, für die Lärmaktionsplanung identifiziert.
Der Gesetzgeber hat keine Vorgaben in Bezug auf Einhaltung bestimmter Grenz- oder Richtwerte gemacht. Die Stadtverwaltung hat deshalb in Eigenverantwortung Schwellenwerte definiert, bei deren Überschreitung kurzfristiger Handlungsbedarf geboten ist. Dies sind Bereiche in Saarbrücken, in denen besonders viele Menschen von sehr hoher Lärmbelastung (Pegel von LDEN > 70 dB(A) und LNight > 60 dB(A)) betroffen sind.
(LDEN = Tag-Abend-Nacht-Index (L DEN) zur Beschreibung für die allgemeine Lärmbelästigung. Hierbei handelt es sich um einen 24-Stunden-Mittelungspegel. Er gewichtet den Tagzeitraum (6-18 Uhr), den Abendzeitraum (18-22 Uhr) und den Nachtzeitraum (22-6 Uhr) aufgrund der unterschiedlichen Ruhebedürfnisse jeweils anders.
LNight = Nachtlärmindex (L Night) zur Beschreibung für mögliche Schlafstörungen. Hierbei handelt es sich um einen Mittelungspegel, welcher den Nachtzeitraum (22-6 Uhr) umfasst.)
Seit 2007 werden die am stärksten zur Verlärmung in der Stadt beitragenden Lärmquellen in einem festen Zeitabstand erfasst und bewertet. Bisher sind nach vorangegangener umfangreicher Kartierung der wichtigsten Lärmquellen Lärmaktionspläne in den Jahren 2008 und 2015 vom Stadtrat beschlossen worden.
Aktuell startet die 4. Stufe der Lärmaktionsplanung 2024. Auf Grundlage der Lärmkartierung 2022 werden die bisherigen Lärmaktionspläne fortgeschrieben.
Die nachfolgende Darstellung der bisherigen Lärmaktionspläne der Landeshauptstadt Saarbrücken zeigt Maßnahmen für die identifizierten Hot Spots auf, die kurz-, mittel- oder langfristig umgesetzt werden sollen. Dies können bauliche, organisatorische und planerische Maßnahmen sein.
Lärmkartierung 2022
Die Landeshauptstadt hat nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie im Jahr 2022 neue Lärmkarten und Betroffenheit erstellen lassen.
Lärmaktionsplan 2018 - Stufe 3
Im Juni 2017 wurden als weitere Lärmminderungsmaßnahmen aus dem aktuellen Lärmaktionsplan Geschwindigkeitsbegrenzungen (z. B. Tempo 30) in Hauptverkehrsstraßen angeordnet
Lärmaktionsplan 2015 - Stufe 2
Es wurden im Stadtgebiet Bundesautobahnen, Bundes- und Landesstraßen mit einer Länge von 127 Kilometern sowie sonstige lärmrelevante kommunale Straßen mit einer Länge von 78 Kilometern berücksichtigt.
Lärmaktionsplan 2009 - Stufe 1
Dieser Plan enthält konkrete Lärmminderungsvorschläge für besonders durch Straßenverkehrslärm belastete Wohnbereiche in Saarbrücken.