Offenlegung Lärmaktionsplan - Stufe 4
Das Ziel des Lärmaktionsplans ist die Verminderung und die Vorbeugung von Lärmbelastung durch Umgebungslärm. Entsprechend ist der Lärmaktionsplan ein umweltpolitisches Planungsinstrument, um die Lärmbelastung langfristig zu senken. Alle fünf Jahre wird der Lärmaktionsplan überarbeitet.
Die Landeshauptstadt Saarbrücken startet in Kürze die Beteiligung zur Lärmaktionsplanung der Stufe IV. Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist nach § 47d Absatz 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz vorgesehen. Entsprechend können interessierte Bürgerinnen und Bürger den Entwurf des Erläuterungsberichtes einsehen und ihre Äußerungen abgeben. Die Beiträge der Öffentlichkeit sind ein wesentlicher Teil der Lärmaktionsplanung.
Die Planunterlagen können in der Zeit vom 3. Februar bis 5. März 2025 eingesehen werden. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können den Entwurf des Erläuterungsberichtes nachfolgend ansehen und sich dazu schriftlich oder per Formular äußern.
Zusätzlich liegen die Planunterlagen im Amt für Klima- und Umweltschutz, Raum 4.17, Dudweilerstraße 41 während den unten angegebenen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus.
Zum Download:
Bitte beachten Sie, dass das Amt für Klima und Umweltschutz an folgenden Tagen nicht besetzt ist:
- 18. Februar 2025
- 27. Februar 2025
- 3. März 2025.
Amt für Klima- und Umweltschutz
Dudweiler Straße 4166111 Saarbrücken
Telefon:
+49 681 905-4040
Fax:
+49 681 905-4063
E-Mail:
umweltamt@saarbruecken.de
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch
8.30 bis 12 Uhr
und
13.30 bis 15.30 Uhr
Donnerstag
8.30 bis 12 Uhr
und
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Freitag
8.30 bis 12 Uhr