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Die Landeshauptstadt Saarbrücken kommt dieser Verpflichtung gemäß den Vorgaben des Gesetzes grundsätzlich nach.
Das Fahrzeugaufkommen hat sich seit 2015 auf den untersuchten Hauptverkehrsstraßen nicht signifikant verändert. Ebenso sind keine neuen Straßen mit hohem Verkehrsaufkommen gebaut oder wesentlich verändert worden. Eine erneute Kartierung ist deshalb im Rahmen der Überprüfung des Lärmaktionsplanes von 2015 nicht erforderlich.
Gegenstand des Lärmaktionsplans der Stufe 3 in Saarbrücken ist deswegen die Bewertung von umgesetzten lärmmindernden Maßnahmen gemäß dem Lärmaktionsplan der Stufe 2.
Tempo 30 in Hauptverkehrsstraßen
Im Juni 2017 wurden als weitere Lärmminderungsmaßnahmen aus dem aktuellen Lärmaktionsplan Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Tempo 30 in ausgewählten Hauptverkehrsstraßen mit Zustimmung der Obersten Straßenverkehrsbehörde angeordnet.
Für die Umsetzung hat die Landeshauptstadt aus den so genannten Hot Spots zunächst neun stark belastete Straßenabschnitte (LDEN > 70dB(A) und LNight > 60dB(A) nachts) mit einer Gesamtlänge von ca. 4,1 Kilometer ausgewählt.
Einbau von Lärmoptimiertem Asphalt (LOA)
Geräuschemissionen aus dem Straßenverkehr setzen sich im Allgemeinen aus zwei Geräuschquellen zusammen, dem Antriebs- und dem Reifen-Fahrbahn-Geräusch. Je nach Geschwindigkeit und Fahrzeugklasse (Pkw oder Lkw) überwiegt eines der beiden.
Bei Pkw‘s mit konstanter Geschwindigkeit dominiert ab circa 30 km/h – abhängig von Gangwahl und Fahrbahnbelag – das Reifen-Fahrbahn-Geräusch. Daher kann der Einsatz lärmmindernder Fahrbahnbeläge einen Beitrag zur Verringerung der Lärmbelastung und ihrer Folgen leisten.
Im Rahmen des Lärmaktionsplans 2015 wurde auf dem folgenden Straßenabschnitt lärmoptimierter Asphalt eingebaut:
Für weitere verkehrslärmbelastete Streckenabschnitte ist der Einbau von LOA in den nächsten Jahren geplant.
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