Kunstpreis Robert Schuman
Eine achtköpfige Fachjury hat entschieden, welcher der 16 Kunstschaffenden aus Luxemburg, Metz, Saarbrücken oder Trier die renommierte Auszeichnung erhält. 2021 war die Landeshauptstadt Saarbrücken Ausrichterin des Kunstpreises Robert Schuman.
Weitere Informationen
Seit 1991 bietet der Kunstpreis Robert Schuman ein grenzüberschreitendes Podium für moderne Kunst aus der Großregion. Alle zwei Jahre ist dieser Preis das Ergebnis des intensiven Dialogs zwischen Akteuren der Gegenwartskunst aus den Städten Luxemburg, Metz, Saarbrücken und Trier im Rahmen einer gemeinsamen Ausstellung von 16 Künstler/-innen der Großregion.
Durch den grenzüberschreitenden Ansatz folgt der Kunstpreis den ehrgeizigen Zielen seines Namensgebers. Denn Robert Schuman, „Vater Europas“, französischer Außenminister und erster Präsident des Europäischen Parlaments, setzte sich intensiv für die Förderung des interkulturellen Dialogs auf internationaler Ebene ein.
Wechselnde Ausstellungsorte, wechselnde Kuratoren für die Nominierung der Künstler/-innen und wechselnde Jury-Besetzungen gewährleisten die besondere Dynamik und den einzigartigen Charme des Projekts.
Das Preisgeld beträgt 10.000 Euro, der Kunstpreis wird alle zwei Jahre vergeben.
Bewerbungskriterien und Vergabeverfahren
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Bewerbungskriterien/Richtlinien
Der Preis wird verliehen an Künstlerinnen und Künstler, die in der Region Lothringen, im Großherzogtum Luxemburg, im Saarland oder im Regierungsbezirk Trier geboren sind, dort leben oder dort arbeiten.
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Auswahl
Im Rahmen eines Auswahl- und Vergabeverfahrens werden die teilnehmenden Künstler/-innen ausgewählt.
Die Künstler/-innen selbst können sich nicht um den Kunstpreis Robert Schuman bewerben.
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Projektkoordination
Die Stadt, die den Preis austrägt, ernennt einen Kurator. Je ein Sachverständiger aus Luxemburg, Metz, Saarbrücken und Trier - der sogenannte Projekt-Koordinator - wählt vier Künstler/-innen aus seiner Stadt aus.
Die 16 ausgewählten Künstler/-innen reichen jeweils bis zu fünf Arbeiten ein.
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Jury
Eine achtköpfige Jury mit zwei Mitgliedern pro Stadt begutachtet die Arbeiten der Künstler/-innen.
Die Jury setzt sich aus Kunstsachverständigen zusammen und trifft die endgültige Entscheidung über den Gewinner/die Gewinnerin des Preises.
Unabhängig von der Entscheidung der Jury werden alle eingereichten Arbeiten im Rahmen einer Ausstellung gezeigt.
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Keine Bewerbungsfrist
Es gibt keine Bewerbungsfrist, da es sich um ein Vorschlagsverfahren handelt.