Heringsmühle und Großblitterdorfer Straße

Landeshauptstadt informiert über aktuelle Planung in Folge des Hangrutsches in der Großblittersdorfer Straße sowie 'An der Heringsmühle'. 

Heringsmühle (nach Dauerregen am Pfingstwochenende 2024) - LHS

Heringsmühle (nach Dauerregen am Pfingstwochenende 2024) - LHS

Heringsmühle (nach Dauerregen am Pfingstwochenende 2024) - LHS

Vergaben zur Sicherung der Hänge in Vorbereitung – Abstimmung mit Umweltbehörden läuft

Um in den von Hangrutschen betroffenen gesperrten Abschnitten in der Straße „An der Heringsmühle“ und in der Großblittersdorfer Straße die Hangsicherheit im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht wiederherzustellen, bereitet die Landeshauptstadt derzeit die entsprechenden Direktvergaben an Baufirmen vor.

Trotz der Dringlichkeit der Maßnahmen ist es dabei nach den bestehenden Vergabevorschriften notwendig, jeweils mehrere Fachfirmen anzufragen.

Straßenabschnitte weiterhin gesperrt

Die Straßenabschnitte bleiben weiterhin gesperrt. Im Hinblick auf die Großblittersdorfer Straße prüft die Landeshauptstadt Interimslösungen, um zumindest eine Teilöffnung für den Verkehr zu ermöglichen.

Weitere Schritte

In einem ersten Schritt umfassen die anstehenden Baumaßnahmen die Räumung der Bereiche, in denen Hangrutschungen stattgefunden haben, in einem zweiten Schritt die darauffolgende technische Sicherung der Hangbereiche.

Die vorgeschlagenen Sanierungsvarianten müssen zunächst auf ihre Umweltverträglichkeit hin geprüft werden. Dazu finden derzeit Gespräche mit dem Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz (LUA) sowie mit dem Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz statt.

Gleichzeitig werden momentan weitere Begehungen und Erkundungen des Hanges an der Großblittersdorfer Straße durchgeführt, da das Schadensbild in den ersten Tagen nach den Hangrutschungen noch nicht vollständig war und es seither auch zu Nachrutschungen kam.

Enge Abstimmung mit den Umweltbehörden

Für den betroffenen Bereich in der Straße „An der Heringsmühle“ muss vor Beginn der Bauarbeiten eine naturschutzrechtliche Genehmigung des LUA vorliegen. Für die Arbeiten an der Großblittersdorfer Straße müssen sowohl das LUA als auch das Ministerium ihre Zustimmung geben.

Beide Hänge haben naturschutzrechtlich eine hohe Bedeutung. Daher wird die faunistische Begutachtung der Hänge und der Maßnahmen in den kommenden Tagen beauftragt. Zudem wird es eine ökologische Baubegleitung bereits bei den Räumarbeiten geben, diesbezüglich steht die Landeshauptstadt in engem Kontakt mit den Umweltbehörden.

Sofern sich die Umweltverträglichkeit der geplanten Maßnahmen bestätigt und die Umweltbehörden zustimmen, können die Baumaßnahmen in der Großblittersdorfer Straße und in der Straße „An der Heringsmühle“ in wenigen Wochen beginnen. Die Sicherungsarbeiten selbst werden mehrere Monate in Anspruch nehmen.

Ziel der Landeshauptstadt ist und bleibt es weiterhin, beide Bereiche, in denen die Hangrutsche erfolgten, schnellstmöglich wieder komplett freizugeben.

(Stand: 17. Juni 2024)

Warum ist eine Sperrung notwendig?

Die beidenStraßen sind weiterhin gesperrt, da aktuell Gefahr für Leib und Leben aufgrund möglicher weiterer Hangabrutsche besteht. 

In der Straße „An der Heringsmühle“ kam es aufgrund des Regens zu einem großflächigen Hangrutsch, der die Straße vollständig blockiert. Die Strecke wurde vom THW geräumt und wäre im Einsatzfalle von Einsatzfahrzeugen durchfahrbar.

Auch in der Großblittersdorfer Straße (B 406) kam es aufgrund des Regens zu einem großflächigen Hangrutsch. Dieser hat die komplette Straße überdeckt. Die Erdmassen waren mit großen Bäumen (Stammlänge etwa zehn Meter) bewachsen.

Im Bereich des abgerutschten Hangs wurden mehrere starke Wasseraustritte festgestellt. Aufgrund der Erosionsempfindlichkeit der Böden hat sich in Verbindung mit den Wassermengen die Kohäsion der Böden soweit verringert, dass sich eine Schlammlawine gebildet hat, die sich an der steilen Böschung talwärts bewegte. Der Hangrutsch hat große Bereiche des Hanges erfasst.

Die Abbruchkante liegt etwa 15 Meter unterhalb des Unteren Felsenweges. Dies wurde bei der Begehung des Unteren Felsenweges festgestellt. Zum Tal zu gerichtet weitet sich der abgerutschte Hang in der Breite aus. Diese Strecke wurde geräumt und notdürftig mit großen Baumstämmen befestigt.

Eine erste geotechnische Einschätzung zu beiden Hängen wurde bereits am Samstag, 18. Mai, beauftragt. Im Ergebnis wurde zum einen die noch vorhandene Gefährdung festgestellt sowie die notwendige Aufrechterhaltung der kompletten Straßensperrungen bestätigt und zum anderen wurden mögliche Sanierungsoptionen beschrieben.

Erste Kostenschätzungen haben für die beiden Hangsicherungen inklusive der erforderlichen Gutachten ein Volumen von derzeit rund 1,4 Millionen Euro ergeben. 

(Stand: 7. Juni)

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