Großblittersdorfer Straße

Landeshauptstadt informiert über aktuelle Planung in Folge des Hangrutsches in der Großblittersdorfer Straße. 

Großblittersdorfer Str. (nach Dauerregen am Pfingstwochenende 2024) - LHS

Großblittersdorfer Str. (nach Dauerregen am Pfingstwochenende 2024) - LHS

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Großblittersdorfer Straße wieder für den Verkehr geöffnet

Die Großblittersdorfer Straße ist seit dem 3. Juli wieder für den Verkehr freigegeben.

Hierzu wurde als Interimslösung eine zweispurige Verkehrsführung eingerichtet, so dass der Verkehr wieder in beide Richtungen fließen kann. Zum Schutz für die Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer wurde zwischen dem Hang und der Fahrbahn eine Betongleitwand installiert.

Die Ampel an der Ecke Großblittersdorfer Straße/Sonnenbergstraße regelt an dieser Stelle wieder den Verkehr.

Seit wann war gesperrt? 

Die Straße war seit dem Hangrutsch in Folge des Dauer- und Starkregens an Pfingsten, 17. Mai, gesperrt.  

Was war passiert?

In Folge des Dauerregens am 17. Mai 2024 ist hinter der Einmündung zur Hartmans Au der Hang starkt abgerutscht. Die Hangrutschung in unmittelbarer Nähe der Hartmanns Au hat dabei die komplette Straße zugeschüttet. 

Dieser Erdrutsch wurde verursacht durch die immensen Wassermassen, die vom obenliegenden Plateau des Stiftswalds ins Tal flossen, die sandigen Böden durchfeuchteten und letztendlich abrutschen ließen.

Die Erdmassen waren mit großen Bäumen (Stammlänge zum Teil mehr als zehn Meter) bewachsen. Sie rutschten über die gesamte Straße und beschädigten auch die Schutzplanken auf der gegenüber liegenden Straßenseite.

Die Hangrutschung hatte große Bereiche des Hanges erfasst. Die Abbruchkante liegt etwa 15 Meter unterhalb des Unteren Felsenweges. Dies wurde bei der Begehung des Unteren Felsenweges festgestellt. Zum Tal zu gerichtet, weitet sich der abgerutschte Hang in der Breite aus. Diese Strecke wurde geräumt und notdürftig mit großen Baumstämmen befestigt. Die Größe des abgerutschten Hanges an dieser Stelle liegt bei circa 60 bis 80 Metern. 

Weitere Hangrutschungen

Es können mindestens sieben Bereiche identifiziert werden, an denen unterschiedlich große Lockerbodenbewegungen bzw. Steinschläge und Felsstürze in Kombination mit umgestürzter Vegetation stattgefunden haben.

Gemeinsam mit Gutachtern hat die Stadt mindestens sieben Bereiche identifiziert, an denen unterschiedlich große Lockerbodenbewegungen bzw. Steinschläge und Felsstürze in Kombination mit umgestürzter Vegetation stattgefunden haben.

Mindestens an diesen Stellen waren Sicherungs- und Beräumungsmaßnahmen notwendig, um die B 406 wieder zu öffnen:

  • 3 große Lockerbodenrutschungen mit umgestürzter Vegetation direkt am Hangfuß entlang B 406 
  • Umgestürzte Vegetation (große Bäume) und kleine Rutschungen nahe der Autobahnbrücke am Hangfuß entlang B 406
  • Kleinere Lockerbodenrutschung und deutlich sichtbare Risse im Oberen Felsenweg 
  • Umgestürzte Vegetation (große Bäume) und kleine Rutschung zwischen Mittlerem und Unterem Felsenweg 
  • Große Lockerbodenrutschung im Mittleren Felsenweg mit stark verschmälertem Weg 

Warum war eine Sperrung notwenig? 

Bis zur Sicherung der Hänge bestand Gefahr für Leib und Leben. Das haben die unmittelbare Begutachtung und die fortlaufende Beobachtung der Hangrutschung sowie der austretenden Abflusswässer durch einen Bodengutachter ergeben. Es bestand die Gefahr von Nachrutschungen, insbesondere bei weiteren stärkeren Niederschlägen.

Chronologische Abfolge

10. September

  • Der Naturschutzrechtsantrag liegt zur Prüfung beim Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz. Nach abschließender Bewertung durch die Geologen als Ergebnis der Räumung müssen nun letzte Änderungen des Genehmigungsantrages vorgenommen werden. Dann wird dieser offiziell zur Genehmigung eingereicht. 

2. bis 6. September

  • Abschluss der Räumungsarbeiten sowie anzeige des Abschlusses bei Umweltministerium und LUA
  • Abschließende Genehmigungen des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) sowie des Ministeriums für Umwelt, Klima, Mobiliät, Agrar und Verbrauerschutz (MUKMAV) stehen aktuell noch aus. Sobald diese vorliegen, kann das Ausschreibungsverfahren starten. 

21. August

  • Räumung an mehreren Schadensstellen an der B 406
  • Monitoringbericht der Hangrutsche: Keine nennenswerten Beeinträchtigen 

5. bis 9. August

  • Anzeige des Beginns der Räumung ab der Woche vom 19. bis 23. August

29. Juli bis 2. August

  • Auftrag an Dr. Herr gemäß des Stadtratsbeschlusses vom 6. Juni
  • Abschlussgespräch mit Dr. Herr zum Leistungsverzeichnis 'Hydrozementationsverfahren'
  • Angebotsprüfung und Auftrag der Räumung an der B 406
  • Fertigstellen der Vereinbarung zu Ersatzaufforstungsflächen
  • Fertigstellung der Vereinbarung über Kompensationsleistungen (Öko-Punkte)
  • Einreichung der Unterlagen für Naturschutzantrag bei dem Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) sowie dem Ministerium für Umwelt, Klima, Mobiliät, Agrar und Verbrauerschutz (MUKMAV)

22. Juli: 

  • Eingang des positiven Bescheides des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) zur Räumung der Hangflächen an der B406
  • AG Hangrutschungen tagt, Themen unter anderem der Antrag an die Forstbehörde des LUA zur Waldumwandlungsgenehmigung

18. Juli: 

  • Abstimmung zur Räumung an der B406
  • Erstellung der Antragsunterlagen für das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) sowie dem Ministerium für Umwelt, Klima, Mobiliät, Agrar und Verbrauerschutz (MUKMAV)
  • Recherche weiterer (Wald-)Ausgleichsflächen bzw. Ersatzmaßnahmen für Ökologischen Ausgleich bzw. Erwerb Ökopunkte

15. Juli: 

Anfrage nach Ausgleichsflächen Stift Klarenthal für B 406, parallel Prüfung anderer Flächen

12. Juli: 

Abstimmung einer neuen Zeitschiene zur zeitnahen Räumung der Rutschungen nach der Zustimmung des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA)

11. Juli 

Landeshauptstadt beantragt die naturschutzrechtliche Genehmigung bei den Umweltbehörden. 

Vorausgegangen waren eine Überarbeitung der Zeitpläne, Abstimmungen und Ergänzungen der Pläne sowie eine fortlaufende interne Abstimmung. 

9. Juli: 

Termin städtischer Vertreterinnen und Verteter des Rechtsamtes, des Amtes für Klima- und Umweltschutz sowie des Straßenbauamtes mit dem Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz sowie dem Ministerium für Umwelt, Klima, Mobiliät, Agrar und Verbrauerschutz (MUKMAV) sowie den geologischen und faunischen Gutachtern. 

Festlegung der Bedingungen für eine zeitnahe Genehmigung

Der naturschutzrechtliche Antrag kann zeitnah gestellt werden, ebenso kann eine zeitnahe Räumung der Hänge an der B 406 erfogen. 

5. Juli: 

Abstimmung mit den Geologen zur Vorbereitung des Termins mit den Umweltbehörden sowie finale Abstimmung der Vergabe. 

4. Juli:  

In der stadtinternen AG Hangrutsch befassen sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Zeitplänen und dem Sachstand zur naturschutzrechtichen Genehmigung der Sanierung. Zudem legen sie einen Zeitplan zur weiteren Räumung an der B 406 fest. 

Die Landeshauptstadt zeigt den Maßnahamenbeginn beim zuständischen Ministerium für Inneres, Bauen und Sport an. 

3. Juli:  

Die Großblittersdorfer Straße wird wieder für den Verkehr freigegeben. Hierzu wurde als Interimslösung eine zweispurige Verkehrsführung eingerichtet, so dass der Verkehr wieder in beide Richtungen fließen kann. Zum Schutz für die Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer wurde zwischen dem Hang und der Fahrbahn eine Betongleitwand installiert.

Die Ampel an der Ecke Großblittersdorfer Straße/Sonnenbergstraße regelt an dieser Stelle wieder den Verkehr.

25. Juni: 

Landeshauptstadt informiert in einer Pressemitteilung über geplante Interimslösung: Um die Strecke für den Verkehr zu öffnen, arbeitet sie an den Verkehrsplänen. Parallel dazu hat die Stadt bereits die erforderlichen Betonleitwände bestellt, die bei einer Öffnung als Schutz zwischen dem Hang und der Fahrbahn dienen sollen.

24. Juni:

  • Vor Ort Termin mit Vertreterinnen und Vertretern des Ministeriums für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz sowie des Landesamtes für Umwelt und Arbeitsschutz zur Besichtigung und Vorstellung der geplanten Vorhaben. 
  • Faunistische Untersuchungen beginnen nach mündlicher Beauftragung durch die Landeshauptstadt am selben Tag 
  • Stadtinterne Abstimmung möglicher Zeitpläne für erste Schritte der Räumung sowie der Sicherungsmaßnahmen. 

21. Juni

  • Termin mit faunistischem Fachgutachter zur Einweisung, vom Fachgutachter wird eine Artenschutzanalyse vorgenommen, die dem naturschutzrechlichen Antrag beigefügt wird

20. Juni

  • Weitere Prüfung einer ein- oder zweispurigen Verkehrsführung entlang des Hangrutsches gemeinsam mit den Gutachterinnen und Gutachtern. Ziel dabei, eine zweispurige Verkehrsführung entlang des Hangrutsches bis zum Beginn der Räumarbeiten und späteren Sanierung umzustzen. Dazu wurde auch ein sog. Straßenquerschnitte erstellt. Als Voraussetzung ist ein 14-tägiges Monitoring des Hangs durch Gutachter erforderlich. Ebenso eine Abtrennung der Fahrbahn durch eine massive Betongleitwand. 
  • Preisanfragen und Bestellung der erforderlichen Gleitwände. 
  • Abschaltung der Ampel zum Sonnenberg, damit der Verkehr vom Sonnenberg aus besser fließt. 

19. Juni

  • Bürger-Infotermin vor Ort am Globus Güdingen. Hier hat die Landeshauptstadt auch über die Sperrungen und geplante Maßnahmen informiert. 

17. Juni

Die Landeshauptstadt überprüft, ob eine einspurige Verkehrsführung in Richtung Alt-Saarbrücken möglich ist. Parallel dazu Verbesserungen der Verkehrsführung durch die Anpassung der Ampelschaltung auf der Güdinger Brücke. 

14. Juni

  • Die Landeshauptstadt richtet eine dezernatsübergreifende Arbeitsgruppe 'Hangrutsche' ein, da verschiedene Ämter und Bereiche in die Maßnahme involviert sind. Insbesondere betroffen sind das Baudezernat sowie das Amt für Umwelt- und Klimaschutz. 
  • Weitere Begehungen mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eines der beiden Gutachterbüros im Hangbereich der Felsenwege, insbesondere bei den Nachrutschungen

11. Juni

Pressetermin mit der Saarbrücker Zeitung: Maßnahme und Erläuterung der Problematik (auch im Bezug zur Heringsmühle)  

10. Juni

  • Vor Ort Termin mit Vertreterinnen und Vertretern des Landesamtes für Umwelt und Arbeitsschutz (LUA) zur Besichtigung und Vorstellung der geplanten Vorhaben, Festlegung des LUA, das naturschutzrechtliche Genehmigung erforderlich sind. Zudem bedarf es einer Ausnahmegenehmigung des Umweltministeriums, da die Arbeiten in einem sog. besonderen Schutzgebiet (FFH) ausgeführt werden müssen.  
  • Beginn der Prüfung von Interimslösungen, um eine Teilöffnung zu ermöglichen
  • Stadtinterne Sanierungsplanung, die permanent fortgeschrieben wird

Seit 7. Juni

Vorbereitung der Direktvergaben an die Baufirmen: Trotz der Dringlichkeit der Maßnahmen ist es dabei nach den bestehenden Vergabevorschriften notwendig, jeweils mehrere Fachfirmen anzufragen. Fixierung und Ausarbeitung der vorgeschlagenen Sanierungsvarianten und möglicher Verkehrsführungen.

6. Juni

  • Der Stadtrat beschließt formal die Vergabe eines Auftrages zur Erstellung der geotechnischen Stellungnahme sowie eines Sanierungskonzeptes für die Hangrutsche und beschließt die bauliche Sanierung.  
  • Für den Bereich der ersten Rutschung liegt das Sanierungskonzept vor. Ebenso ein Leistungsverzeichnis für die Hydrozementation. Eibne Ausschreibung ist hier rechtlich erforderlich. Diese kann erst nach der Genehmigung des LUAs und des Umweltministeriums erfolgen.  

5. Juni

Anpassungen an der Ampel Güdinger Brücke für einen verbesserten Verkehrsfluss. 

4. Juni

Die Ergebnisse der Ortsbegehung auf Basis des Termins am 3. Juni liegen vor. Sie beziehen sich ausschließlich auf die Gefahrenpotenziale für die B 406 (nicht auf die Felsenwege). 'Nach Begutachtung der örtlichen Situation sind mit den zuvor genannten Gefährdungspotentialen in jedem Falle Sicherungsmaßnahmen notwendig, um die Verkehrssicherheit für die B 406 wiederherzustellen. Es stellt sich ein ähnliches Analyseergebnis dar, wie bei der vorderen Hangrutschung. Demnach liegt auch hier Gefahr im Verzug vor, da ohne Sicherungen weitere Rutschungen und Steinschlag eintreten werden und relevante Gefahren für Benutzer der Straße bestehen.'

  • Es können mindestens sieben Bereiche identifiziert werden, an denen unterschiedlich große Lockerbodenbewegungen bzw. Steinschläge und Felsstürze in Kombination mit umgestürzter Vegetation stattgefunden haben.
  • Mindestens an diesen Stellen sind Sicherungs- und Beräumungsmaßnahmen notwendig, um die B 406 wieder zu öffnen:
    • 3 große Lockerbodenrutschungen mit umgestürzter Vegetation direkt am Hangfuß entlang B 406 
    • Umgestürzte Vegetation (große Bäume) und kleine Rutschungen nahe der Autobahnbrücke am Hangfuß entlang B 406
    • Kleinere Lockerbodenrutschung und deutlich sichtbare Risse im Oberen Felsenweg 
    • Umgestürzte Vegetation (große Bäume) und kleine Rutschung zwischen Mittlerem und Unterem Felsenweg 
    • Große Lockerbodenrutschung im Mittleren Felsenweg mit stark verschmälertem Weg 
  • Neben diesen Stellen sind entlang des Mittleren und des Oberen Felsenweges an einigen Wegabschnitten Risse im sandigen Oberboden zu erkennen, die Bewegungen des Lockerbodens anzeigen. Bei langanhaltenden beziehungsweise starken Regenereignissen können diese talabwärts wandern oder vollständig abrutschen. Die Gefahren für die B 406 hängen vom Volumen des Rutschkörpers und der Steilheit des Reliefs und der Streckenlänge bis zur Straße ab. Dazu sind weitere Untersuchungen notwendig. Deshalb folgert das Gutachten hier: 'Aus vorsorglichen Gründen sollten auch hier Sicherungsmaßnahmen durchgeführt werden.'

3. Juni 

Ortsbegehung städtischer Vertreterinnen und Vertreter mit einem weiteren Gutachterbüro und Analyse der weiteren Hangrutschungen im Verlauf der Strecke (insbesondere im Straßenbereich unterhalb der Felsenwege) mit dem Ziel, die Voraussetzungen für eine Öffnung der B 406 aufzuzeigen. Das zweite Gutachterbüro ist das beauftragte Büro, das auch die Felsenwege begutachtet.

26. Mai

Vorlage der Geotechnische Stellungnahme des Gutachterbüros. 

Wesentliche Erkenntnisse:
Weitere Bewegungen, insbesondere nach Regenfällen, sind nicht auszuschließen. Dazu muss die Rutschung boden- und felsmechanisch eingehender begutachtet werden. Aufgrund der starken Erosions- und Suffusionsgefährdung der Böden und der derzeitigen Witterung ist die Straßensperrung aufrecht zu erhalten, da weiterhin Gefahr für Leib und Leben besteht. Insbesondere droht Gefahr durch nachrutschende Hänge bei stärkeren Niederschlägen. 

Erosion: Unter Erosion versteht man die Abtragung von Gestein oder Boden durch Wind, Wasser oder Eis. 

Suffusion: Suffusion meint die Umlagerung und den Abtransport feiner Bodenteilchen im Boden durch Wasser. Dabei werden feine Körner eines ungleichförmigen nichtbindigen Bodens von der Strömungskraft des Wassers aus dem Boden gelöst und durch den vorhandenen Porenraum transportiert. 

Über die Bestätigung der Straßensperrung hinaus beschreibt das Gutachten folgende weitere Vorgehensweisen: 

  • Analyse möglicher Sanierungsoptionen
  • Abstimmung mit dem Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz und dem Ministerium für
    Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz erforderlich, da der angrenzende Bereich der Felsenwege als Naturdenkmal naturschutzrechtlich streng geschützt ist.

27. Mai

Schreiben des Innenministeriums zu Vergabeerleichterungen: freihändige Vergaben beziehungsweise beschränkte Ausschreibung. Auch wenn als Direktvergaben tituliert sind in jedem Falle Vergleichsangebote einzuholen, da die Aufträge ein entsprechendes Volumen haben.

20. bis 24. Mai

Die Straße wird gereinigt. 

18. Mai

  • Die Landeshauptstadt beauftragt mündlich ein geotechnisches Gutachten. 
  • Eine erste gemeinsame Ortsbegehung mit den Gutachtern findet statt. 
  • Beginn der Prüfung zur interimsweisen Verbesserung der Situation für Anliegerinnen und Anlieger.
  • Ein ortsansässiges Bauunternehmen räumt die Bodenmassen, die auf der Straße liegen und bringt sie zu einem Zwischenlager, von wo aus sie entsorgt werden. 

17. Mai

Der Erdrutsch wurde verursacht durch Wassermassen, die vom obenliegenden Plateau des Stiftswalds zum Tal liefen, die sandigen Böden durchfeuchteten und letztendlich abrutschen ließen. Die mit Baumstämmen und Heckenbewuchs durchsetzten Bodenmassen rutschten über die gesamte Straße und beschädigten auch die Schutzplanken auf der anderen Straßenseite. Die Landeshauptstadt sperrt die Straße. 

Eine unmittelbare Begutachtung sowie fortlaufende Beobachtung der Hangrutschung und der austretenden Abflussgewässer durch einen Bodengutachter (Geotechnik Dr. Heer) haben zwingend zu dieser Entscheidung geführt, da Gefahr für Leib und Leben weiterhin nicht auszuschließen ist. Es besteht weiterhin die Gefahr von Nachrutschungen, insbesondere wenn es nochmals zu stärkeren Niederschlägen kommen sollte.

Wie geht es weiter?

Heringsmühle (nach Dauerregen am Pfingstwochenende 2024) - LHS

Heringsmühle (nach Dauerregen am Pfingstwochenende 2024) - LHS

Heringsmühle (nach Dauerregen am Pfingstwochenende 2024) - LHS

Vergaben zur Sicherung des Hanges in Vorbereitung 

Um in den von Hangrutschen betroffenen gesperrten Abschnitten die Hangsicherheit im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht wiederherzustellen, bereitet die Landeshauptstadt derzeit die entsprechenden Vergaben an Baufirmen vor. Trotz der Dringlichkeit der Maßnahmen ist es dabei nach den bestehenden Vergabevorschriften notwendig, jeweils mehrere Fachfirmen anzufragen beziehungsweise beschränkt auszuschreiben.

Prüfung auf Umweltverträglichkeit

Die vorgeschlagenen Sanierungsvarianten müssen zunächst auf ihre Umweltverträglichkeit hin geprüft werden. Dazu finden derzeit Gespräche mit dem Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz (LUA) sowie mit dem Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz statt.

Und dann?

In einem ersten Schritt umfassen die anstehenden Baumaßnahmen die Räumung der Bereiche, in denen Hangrutschungen stattgefunden haben, in einem zweiten Schritt die darauffolgende technische Sicherung der Hangbereiche.

Hintergrund

Lage

Der Hangrutsch hat sich an einem in Richtung Südosten abfallenden Steilhang unterhalb des Unteren Felsenweges und der B 406 (schräg gegenüber der Straße Hartmanns Au) ereignet. Das Gelände bildet eine Steilkante, die fast bis zur B406 reicht. Die Felsen oberhalb der Rutschung stehen senkrecht auf dem Gelände / Gebiet. Auf dem Gelände befinden sich ältere Bäume. 

Geologie

In dem betroffenen Gebiet befinden sich Ablagerungen aus Buntsandstein. Seine Schichten sind sedimentär (durch Ablagerungen von Gesteinspartikeln, gelöstem Material oder Pflanzen und Tieren entstanden). Der Buntsandstein im saarländischen Verbreitungsgebiet zeichnet sich durch das fehlende Bindemittel aus, so dass dieser im gelösten Zustand unter dem Einfluss von atmosphärische Gasen mit einer hohen chemischen oder physikalische Reaktivität (zum Beispiel Salpetersäure, Salpetrige Säure, Ammoniak, Sauerstoff, Ozon, Kohlenstoffdioxid und Wasser) rasch zu Sand zerfällt. 

Überlagert wird der Buntsandstein von einer Verwitterungsdecke, die von Hangschuttmassen gebildet wird. Diese bestehen aus Lockergestein unterschiedlicher Zusammensetzung. Hier haben die Gutachter überwiegend schluffige Feinsande vorgefunden. (Größe der mineralischen Teilchen liegen bei Schluff zwischen 0,063 bis 0,002 Millimeter). Steine und Blöcke können in den Hangschuttmassen eingelagert sein.

Grund für Hangrutsche

Massenbewegungen durch Schwerkraft an Böschungen werden von folgenden Faktoren
beeinflusst:

1. Morphologie: Höhe, Neigung und Form
2. Geologie: Gestein, Lagerung, Trennflächen, Tektonik, Erdbeben
3. Hydrogeologie: Einzugsgebiet, Wasserwegsamkeit, Grundwasserstand
4. Klima: Niederschlag, Temperatur (Frost-Tau-Wechsel, Exposition)
5. Biologie: Vegetation, Grabgänge
6. Zeit.

Die Ursachen von Rutschungen sind stets Veränderungen des Hanggleichgewichts, die durch eine Kombination komplexer Faktoren gesteuert werden. Man unterscheidet hierbei geogene Prozesse langfristiger Art (zum Beispiel Verwitterung, morphologische Ausprägung) und solche relativ kurzfristiger Art aufgrund äußerer Einflüsse. Im Allgemeinen liegt ein Zusammenspiel mehrerer Faktoren vor.

Außer den geologischen Grundvoraussetzungen für das Auftreten einer Rutschung sind zwei Hauptursachen zu nennen, die bei fast allen Rutschungsereignissen mitwirken: Die Veränderung in der Neigung oder Höhe der Böschung und / oder die Wirkung von Wasser. 

Konkret in der Großblittersdorfer Staße

Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass der Grund für den Hangrutsch in der Großblittersdorfer Straße der ergiebige Regen war. Bei Regenfällen von circa 100 Liter pro Quadratmeter innerhalb von drei Tagen. Im Vergleich: Die Jahresmengen liegen bei circa 800 Liter pro Quadratmeter.

Nach den intensiven Niederschlägen ab Oktober 2023 bis in den April 2024, waren die Böden bereits stark
durchnässt. Der zusätzliche Regen hat die Bindungskraft der Böden weiter vermindert.

Hochwasser Pfingsten

Übersichtsseite zum Pfingst-Hochwasser 2024

Dauerregen