An der Heringsmühle

Landeshauptstadt informiert über aktuelle Planung in Folge des Hangrutsches An der Heringsmühle

Wieder für Verkehr freigegeben

Die Straße „An der Heringsmühle“ ist seit Freitagmittag, 22. November, wieder für den Verkehr freigegeben.

Bauarbeiten gestartet - September 2024

Start der Bauarbeiten Hangrutsch Heringsmühle im September 2024 - LHS

Start der Bauarbeiten Hangrutsch Heringsmühle im September 2024 - LHS

Start der Bauarbeiten Hangrutsch Heringsmühle im September 2024 - LHS

In einem ersten Schritt umfassen die anstehenden Arbeiten die Räumung der Bereiche der Hangrutsche. In einem zweiten Schritt die technische Sicherung der Hangbereiche. 

Nach Prüfung kann die Stadt im Bereich der Heringsmühle auf eine separate Räumung des Hanges verzichten und mit der technische Sanierung starten. Dabei wird eine verankerte Spritzbetonwand entstehen. 

Die Arbeiten dauern voraussichtlich bis Ende des Jahres. 

Heringsmühle (nach Dauerregen am Pfingstwochenende 2024) - LHS

Heringsmühle (nach Dauerregen am Pfingstwochenende 2024) - LHS

Heringsmühle (nach Dauerregen am Pfingstwochenende 2024) - LHS

Seit wann ist gesperrt? 

Die Straße ist seit dem Hangrutsch in Folge des Dauer- und Starkregens an Pfingsten, 17. Mai, gesperrt.  

Was war passiert?

In Folge des Dauerregens an Pfingsten ist am 17. Mai an der L 108 An der Heringsmühle/Flughafenstraße im Bereich des Kreisels Heringsmühle ein Hang abgerustscht. Im Bereich der Anwesen mit den Nummern 4 bis 8 haben Wasseraustritte aus den Felsen in Bereichen des Hangs sowie die Abschwemmungen aus Oberflächenwasser den nördlichen Hang  abrutschen lassen.

Dabei wurde unter anderem die vorhandene Trägerbohlwand nahezu vollständig zerstört, die Hangnetzsicherung wurde ebenfalls aus der Verankerung gerissen und abgetragen.

Die abgerutschten, felsdurchsetzten Bodenmassen führten zu einer Vollsperrung der ohnehin recht engen Straße in diesem Abschnitt.

Warum ist eine weitere Sperrung notwenig? 

Aktuell ist muss die Straße wegen ihrer Enge auch während der Bauarbeiten gesperrt bleiben. 

Nach den Hangrutschen wegen des Starkregens bestand Gefahr für Leib und Leben. Das haben die unmittelbare Begutachtung und die fortlaufende Beobachtung der Hangrutschung sowie der austretenden Abflusswässer durch einen Bodengutachter ergeben. Es bestand weiterhin die Gefahr von Nachrutschungen, insbesondere bei weiteren stärkeren Niederschlägen.

Chronologische Abfolge

9. September

  • Beginn der Bauarbeiten, Ende voraussichtlich Endes des Jahres 2024

2. bis 6. September

  • Abstimmung mit der ausführenden Firma zu Beginn der Arbeiten und Abstimmung des Bauzeitenplans
  • Genehmigungsbescheid zur Waldumwandlung an der Heringsmühle liegt vor

26. bis 30. August

  • Interne Abstimmung zur Vollsperrung der Heringsmühle während der Bauarbeiten - Rettungsfahrzeuge können während der Bauarbeiten die Baustelle nicht passieren 

19. bis 23. August

  • Zustimmung des Rechnungsprüfungsamtes zur Vergabe des Auftrags an Mindestbieter
  • Vergabe des Bauauftrags Heringsmühle 
  • Beauftragung der ökologischen Baubegleitung
  • Vorlage des Berichtes zum Hangmonitoring ohne nennenwerte Beinträchtigungen (keine Nachrutschungen)

12. bis 16. August

  • Eingang Befreiungsantrag (Baugenehmigung nach BNatSchG) 
  • ​Abschluss Angebotsprüfung (rechnerisch und formal) zur Sanierung Heringsmühle
  • Abgleich der Bauzeitenpläne und Abgleich Bearbeitungsstand
  • Übergabe des Ausschreibungsergebnisses an das städtische Rechnungsprüfungsamt 

5. bis 9. August

  • Submission der Ausschreibung Hangsicherungsarbeiten und Auswertung der Angebote zur Auftragsvergabe mit insgesamt fünf Bieterinnen und Bietern

29. Juli bis 2. August

  • Beauftragung Dr. Herr für B 406 und L108 gemäß Stadtratsbeschluss vom 6. Juni

24. Juli

  • Tagung der AG Hangrutsche
  • Landeshauptstadt stellt Antrag zur Waldumwandlungsgenehmigung L 108 Heringsmühle an die Forstbehörde des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA)
  • Versand der Unterlagen für die Naturschutzrechtsanträge 

22. Juli

  • Übergabe der Ausschreibungsunterlagen L 108 Heringsmühle an den städtischen Zentralen Vergabe Service 

19. Juli

  • Vorbereitung der Unterlagen für den Zentralen Vergabeservice zum Start der beschränkten Ausschreibung
  • Parallel Vorbereitung der Antragsunterlagen für das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) sowie das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobiliät, Agrar und Verbrauerschutz (MUKMAV). Die Beschränkte Ausschreibung sowie die Submission sind so terminiert, dass die Genehmigung und die Submission ohne Verzögerung aufeinander folgen können. 
  • Recherche nach weiterer (Wald-)Ausgleichsflächen bzw. Ersatzmaßnahmen für Ökologischen Ausgleich 

18. Juli

  • Schlussprüfung des Leistungsverzeichnisses und Einschalten eines Prüfstatikers
  • Abstimmung zur Räumung der B406

17. Juli

  • Tagung der Arbeitsgemeinschaft 'Hangrutsche': Festlegung der Zeitschiene zur Submission der Ausschreibung auf den Zeitraum zwischen dem 5. und 8. August
  • Festlegung einer Vertragsstrafe für den Beginn sowie das Ende der Arbeiten

15. Juli: 

  • Eingang der Unterlagen zum Leistungsverzeichnung für die Ausschreibung der Arbeiten des Ingenieurbüros Heer. 
  • Anfrage von Ausgleichsflächen für B406 des Stifts Klarenthal, parallel Prüfung von Alternativen

12. JULI: 

Abstimmung einer neuen Zeitschiene zur zeitnahen Räumung der Rutschungen nach der Zustimmung des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA). Die Auftragsvergabe für die Arbeiten an der Herintgsmühle sollen noch im Sommer erfolgen. 

11. JULI 

Landeshauptstadt beantragt die naturschutzrechtliche Genehmigung bei den Umweltbehörden. 

Vorausgegangen waren eine Überarbeitung der Zeitpläne, Abstimmungen und Ergänzungen der Pläne sowie eine fortlaufende interne Abstimmung. 

9. JULI: 

Termin städtischer Vertreterinnen und Verteter des Rechtsamtes, des Amtes für Klima- und Umweltschutz sowie des Straßenbauamtes mit dem Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz sowie dem Ministerium für Umwelt, Klima, Mobiliät, Agrar und Verbrauerschutz (MUKMAV) sowie den geologischen und faunischen Gutachtern. 

Festlegung der Bedingungen für eine zeitnahe Genehmigung

Der naturschutzrechtliche Antrag kann zeitnah gestellt werden, Beginn der Arbeiten an der Heringsmühle können parallel dazu noch im Sommer starten. 

5. JULI: 

Abstimmung mit den Geologen zur Vorbereitung des Termins mit den Umweltbehörden sowie finale Abstimmung der Vergabe. 

4. JULI:  

In der stadtinternen AG Hangrutsch befassen sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Zeitplänen und dem Sachstand zur naturschutzrechtichen Genehmigung der Sanierung. 

Die Landeshauptstadt zeigt den Maßnahamenbeginn beim zuständischen Ministerium für Inneres, Bauen und Sport an. 

2. Juli 

Nochmaliger Termin mit den Gutachterinnen und Gutachtern zur Prüfung einer möglichen Interimslösung. Fazit: Der Abschnitt muss bis zum Beginn der Bauarbeiten gesperrt bleiben. Stadt bereitet beschränkte Ausschreibung vor. Parallel läuft das Verfahren zur naturschutzrechtlichen Genehmigung. 

Vorbehaltlich der Ausschreibungslage und Genehmigungsphase könnten die Bauarbeiten noch im Sommer 2024 starten.  

Das Monitoring des Hangs bleibt bestehen. 

25. Juni: 

Landeshauptstadt informiert in einer Pressemitteilung über weiterhin erforderliche Sperrung. 

24. Juni

Mit den Vertretern des Gutachterbüros verwerfen eine Interimslösung. Für eine soche wäre eine drei Meter breite Fahrspur erforderlich. Dazu müssten die vorhandenen Felsbrocken am Fuße der Böschung geräumt werden. Da diese aber aktuell zur Hangsicherung dienen, ist eine Räumung nicht möglich. Das Gleichgewicht des Hangs ist wird weiterhin als fragil eingestuft. 

Der Hang wird weiterhin im 2-Tages-Rythmus kontrolliert. 

17. Juni

Gemeinsamer Vor-Ort-Termin mit dem Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) sowie der beiden städtischen Ämtern für Straßenbau und Verkehrsinfrastruktur sowie für Umwelt- und Klimaschutz und dem Gutachterbüro. Thema: Technische Sanierungsoptionen und naturschutzrechtliche Anforderungen. 

Als einzige technische Variante ist eine Spritzbetonlösung anzusehen. Dieser muss das LUA noch zustimmen. Den Antrag zur naturschutzrechtichen Genehmigung bereitet das Amt für Umwelt- und Klimaschutz vor. Parallel dazu prüft die Landeshauptstadt Interimslösungen. Eine einspurige Verkehrsführung (Einbahnregelung oder je Richtung mit Ampel)  wäre aktuell nur theoretisch möglich, wenn vorab seitlich geräumt werden könnte, da beim Stellen einer sog. Betongleitwand als aktiver Schutz eine mindestens drei Meter breite Fahrspur als Minimum verbleiben muss.

Im Anschluss an den Termin erarbeitet die Landeshauptstadt einen Ablauf- und Bauzeitenplan. Dieser wird fortlaufend aktualisiert. 

14. Juni

  • Die Landeshauptstadt richtet eine dezernatsübergreifende Arbeitsgruppe 'Hangrutsche' ein, da verschiedene Ämter und Bereiche in die Maßnahme involviert sind. Insbesondere betroffen sind das Baudezernat sowie das Amt für Umwelt- und Klimaschutz und das Ordungsamt.  

11. Juni

Pressetermin mit der Saarbrücker Zeitung in der Großblittersdorfer Straße: Maßnahme und Erläuterung der Problematik, auch in Bezug zur Straße 'An der Heringsmühle'. 

10. Juni

Bei einem Ortstermin an der Großblittersdorfer Straße mit dem Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) besprechen Vertreterinnen und Vertreter der Landeshauptstadt auch die Bedingungen für eine notwendige naturschutzrechtliche Genehmigung mit dem LUA. Ein Vor-Ort-Termin an der Heringsmühle kann aus Termingründen des LUA am 17. Juni stattfinden. 

6. Juni

  • Der Stadtrat beschließt formal die Vergabe eines Auftrages zur Erstellung der geotechnischen Stellungnahme sowie eines Sanierungskonzeptes für die Hangrutsche und beschließt die bauliche Sanierung.  
  • Für den Bereich der ersten Rutschung liegt das Sanierungskonzept vor. Ebenso ein Leistungsverzeichnis. Eine Ausschreibung ist hier rechtlich erforderlich. Diese kann erst nach der Genehmigung des LUAs und des Umweltministeriums erfolgen.  

5. Juni 

  • In mündlichen Gesprächen und Telefonaten seitens des Umweltamtes und des Amtes für Straßenbau wurde - weil der Hang zu einem Landschaftsschutzgebiet gehört - festgelegt, dass eine naturschutzrechtliche Genehmigung für Arbeiten erforderlich wird.

4. Juni

  • Bürger-Infotermin vor Ort bei der Freiwilligen Feuerwehr in Fechingen.  

27. Mai

Schreiben des Innenministeriums zu Vergabeerleichterungen: freihändige Vergaben beziehungsweise beschränkte Ausschreibung. Auch wenn als Direktvergaben tituliert sind in jedem Falle Vergleichsangebote einzuholen, da die Aufträge ein entsprechendes Vergabevolumen haben.

26. Mai

Vorlage der Geotechnische Stellungnahme des Gutachterbüros. 

Wesentliche Erkenntnisse:
Weitere Bewegungen, insbesondere nach Regenfällen, sind nicht auszuschließen. Dazu muss die Rutschung boden- und felsmechanisch eingehender begutachtet werden. Aufgrund der starken Erosions- und Suffusionsgefährdung der Böden und der derzeitigen Witterung ist die Straßensperrung aufrecht zu erhalten, da weiterhin Gefahr für Leib und Leben besteht. Insbesondere droht Gefahr durch nachrutschende Hänge bei stärkeren Niederschlägen. 

Erosion: Unter Erosion versteht man die Abtragung von Gestein oder Boden durch Wind, Wasser oder Eis. 

Suffusion: Suffusion meint die Umlagerung und den Abtransport feiner Bodenteilchen im Boden durch Wasser. Dabei werden feine Körner eines ungleichförmigen nichtbindigen Bodens von der Strömungskraft des Wassers aus dem Boden gelöst und durch den vorhandenen Porenraum transportiert. 

Über die Bestätigung der Straßensperrung hinaus beschreibt das Gutachten folgende mögliche Sanierungsoptionen. 

Folgende Ad Hoc Maßnahmen wurden durchgeführt

  • Räumung der Straße (Erdmassen und Bewuchs)
  • Notdürftige Befestigung des abgerutschten Hanges am Fuß des Hanges mit Gesteinsbröcken
  • Fällen von Bäumen am Rand der Abbruchkante, um weitere Abrutschungen und Windbruch zu verhindern.

20. bis 24. Mai

Die Straße wird gereinigt und für Rettungsfahrzeuge freigegeben. 

18. Mai

  • Die Landeshauptstadt beauftragt mündlich ein geotechnisches Gutachten. 
  • Eine erste gemeinsame Ortsbegehung mit den Gutachtern findet statt. 
  • Die Räumungsarbeiten beginnen 

17. Mai

Die Hangrutschung hat die komplette Straße überdeckt. Der Rutschkörper setzt sich aus den Überlagerungsböden (Hangschuttmassen) des Buntsandsteins zusammen. Der Bereich des Rutschkörpers war mit relativ jungen Bäumen (Stammlänge bis circa sieben Meter) bewachsen. Im Bereich des Rutschkörpers wurden mehrere starke Wasseraustritte festgestellt, insbesondere bildet sich bei Starkregen östlich der Rutschung ein starker Wasserzufluss.

Aufgrund der Erosionsempfindlichkeit der Böden hat sich in Verbindung mit den Wassermengen die Kohäsion der Böden soweit verringert, dass sich eine Schlammlawine gebildet hat, die sich aufgrund der Steilheit der Böschung talwärts bewegte.

Die Neigung des Hanges ist hinter der Abrisskante deutlich geringer als im abgerutschten Bereich. Die Abbruchkante liegt circa 30 Meter unterhalb eines Forstwirtschaftsweges. Die Länge des Rutschkörpers kann grob auf zehn Meter auf 60 Meter geschätzt werden. 

Grund für Hangrutsche

Geologisch betrachtet gibt es keine stabilen Hänge. Sie unterliegen dem Einfluss der
Schwerkraft. Massenbewegungen durch Schwerkraft an Böschungen werden von folgenden Faktoren beeinflusst:

1. Morphologie: Höhe, Neigung und Form
2. Geologie: Gestein, Lagerung, Trennflächen, Tektonik, Erdbeben
3. Hydrogeologie: Einzugsgebiet, Wasserwegsamkeit, Grundwasserstand
4. Klima: Niederschlag, Temperatur (Frost-Tau-Wechsel, Exposition)
5. Biologie: Vegetation, Grabgänge
6. Zeit.

Die Ursachen von Rutschungen sind stets Veränderungen des Hanggleichgewichts, die durch eine Kombination komplexer Faktoren gesteuert werden. Man unterscheidet hierbei geogene Prozesse langfristiger Art (zum Beispiel Verwitterung, morphologische Ausprägung) und solche relativ kurzfristiger Art aufgrund äußerer Einflüsse. Im Allgemeinen liegt ein Zusammenspiel mehrerer Faktoren vor.

Außer den geologischen Grundvoraussetzungen für das Auftreten einer Rutschung sind zwei Hauptursachen zu nennen, die bei fast allen Rutschungsereignissen mitwirken: Die Veränderung in der Neigung oder Höhe der Böschung und / oder die Wirkung von Wasser. 

Konkret An der Heringsmühle

Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass der Grund für den Hangrutsch An der Heringsmühle der ergiebige Regen war. Die Regenfälle ergaben einen Niederschlag von circa 100 Liter pro Quadratmeter innerhalb von drei Tagen. Im Vergleich: Die Jahresmengen liegen bei circa 800 Liter pro Quadratmeter.

Nach intensiven Niederschlägen ab Oktober 2023 bis in den April 2024, waren die Böden bereits stark
durchnässt. Der zusätzliche Regen hat die Bindungskraft der Böden weiter vermindert.

Hochwasser Pfingsten

Übersichtsseite zum Pfingst-Hochwasser 2024

Dauerregen

Großblitterdorfer Straße

Infos zu den Hangrutschen an der Großblittersdorfer Straße

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