Vorbeugender Brandschutz
Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz - was ist das?
Vorbeugender Brandschutz ist der Überbegriff für alle Maßnahmen, die die Entstehung, Ausbreitung und Auswirkung von Bränden verhindern beziehungsweise einschränken. Die drei Säulen Baulicher Brandschutz, Anlagetechnischer Brandschutz und Organisatorischer Brandschutz dienen dabei als Grundlage für die Arbeiten in den Sachgebieten.
Folgende Schutzziele werden verfolgt:
- das Leben und die Gesundheit von Personen und Tieren
- der Erhalt von wirtschaftlichen Werten wie Gebäuden und deren Inhalte
- der Erhalt der öffentlichen Sicherheit
Damit diese Ziele erreicht werden können, um einer Entstehung und Ausbreitung von Bränden durch bauliche, anlagentechnische und organisatorische Maßnahmen entgegenzuwirken und die Auswirkungen von Bränden soweit es geht einzuschränken, umfasst der vorbeugende Brandschutz unter Anderem folgende Maßnahmen:
- Persönliche Vorkehrungen zur Brandverhütung,
- Bauliche, organisatorische und anlagentechnische Maßnahmen zur Schadensbegrenzung,
- Sicherung der Fluchtwege und der Notausgänge zum gefahrlosen Verlassen von Gebäuden,
- Vorkehrungen für einen erfolgreichen Feuerwehreinsatz.
Was so einfach klingt sind tatsächlich sehr umfassende und vielschichtige brandschutztechnische Maßnahmen, die sich in vielen Bereichen des täglichen Lebens wiederfinden. Ebenso vielschichtig sind die zu berücksichtigenden Gesetze, Vorschriften und Richtlinien.
Der vorbeugende Brandschutz umfasst:
- Baulichen Brandschutz
- Anlagentechnischen Brandschutz
- Organisatorischen Brandschutz.
Baulicher Brandschutz
Die baulichen Maßnahmen sind sehr vielfältig und erstrecken sich von den verwendeten Baustoffen und Bauteilen, über den bautechnischen Brandschutz in Industriebauten, über die Fluchtwegplanung hin zu Löschanlagen in Gebäuden.
In Deutschland ist es notwendig, für jeden größeren Bau ein Brandschutzgutachten durch einen zugelassen Brandschutzgutachter erstellen zu lassen. Zudem muss das erstellte Brandschutzkonzept mit den lokalen Behörden abgestimmt werden. Ein Bundesgesetz delegiert die Zuständigkeit in die Landesverantwortung. Die Regelungen sind deshalb von Bundesland zu Bundesland verschieden.
Bauliche Maßnahmen müssen vor allem folgende Aspekte berücksichtigen:
- Brandverhalten von Baustoffen
- Feuerwiderstand der Bauteile
- Aufteilung der Gebäude in Brandabschnitte durch Brandwände und –schutztüren
- Fluchtwegplanung, aktive Brandbekämpfung durch Sprinkleranlagen
Anlagentechnischer Brandschutz
Darunter fallen neben den Anlagen zur Bevorratung und Versorgung mit Löschwasser auch Brandmeldeanlagen sowie automatische Feuerlöschanlagen (zum Beispiel in Form von Sprinkleranlagen und Gaslöschanlagen) einschließlich der Vorhaltung zugehöriger Löschmittel.
Zu den typischen, dem Brandschutz dienenden gebäudetechnischen Anlagen zählen
- Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA), optische und akustische Alarmierungsanlagen
- Rauchansaugsysteme
- Feststellanlagen für Rauchschutztüren in Flucht- und Rettungswegen
- Fluchttürterminals, manuell zu bedienende Feuerlöscher (so genannte Handfeuerlöscher)
- Wandhydrant mit entsprechenden Schlauchanschlüssen als „gebäudeinternes Ende“ trockener oder nasser Steigleitungen
- Überdrucklüftungsanlagen (zum Beispiel in Fluchttreppenhäusern von Hochhäusern)
- Schottungen für die Durchdringung von Bauteilen.
Organisatorischer Brandschutz
Der organisatorische Brandschutz hat folgende Schwerpunkte
- Aufgaben und Bestellung des Brandschutzbeauftragten
- Brandschutzordnung Teil A – C, Flucht- und Rettungspläne
- Berechnung von Kleinlöschgeräten, Schulung von Mitarbeitern