Rauchwarnmelder
Die Feuerwehr Saarbrücken wurde 2016 zu 30 Einsätzen alarmiert, bei denen Personen piepsende Rauchwarnmelder wahrnahmen. Bei acht Einsätzen war bereits ein Brand entstanden der noch in der Anfangsphase, ohne erheblichen Schaden zu verursachen, von der Feuerwehr gelöscht werden konnte!
Die Meldungen von Rauchwarnmeldern nimmt die Feuerwehr Saarbrücken sehr ernst. Daher entsendet die Feuerwehrleistelle bei den Einsätzen jeweils einen kompletten Löschzug (bestehend aus vier Fahrzeugen) zur Einsatzstelle.
Bei einem Brand ist nicht nur das Feuer selbst, sondern vor allem die Rauchgase lebensgefährlich. Schon nach wenigen Atemzügen tritt eine Bewusstlosigkeit ein. Wie bei diesen beiden Einsätzen ersichtlich, werden Personen durch den Geruch im Brandrauch nicht geweckt.
Allgemeine Hinweise
- Für die Installation der Rauchmelder ist grundsätzlich der Vermieter oder Eigentürmer des Hauses bzw. der Wohnung zuständig.
- Laut Gesetzestext müssen CE-zertifizierte Rauchmelder in allen Räumen angebracht werden, in denen Leute schlafen. Dazu zählen Schlafzimmer, Kinderzimmer und eventuell auch andere Räume, in denen eine Übernachtungsoption in Form einer Schlafcouch besteht. Außerdem müssen alle Flure, die von Aufenthaltsräumen abführen und als Fluchtweg dienen, mit Rauchmeldern im Abstand von maximal 15 Metern ausgestattet sein.
- Rauchmelder sollten immer an der Zimmerdecke montiert werden, da der Rauch im Falle eines Feuers nach oben steigt und sich unter der Decke sammelt. Weiterhin sollte ein Mindestabstand von 50 Zentimetern zu Wänden, Ecken, Balken oder Lampen beachtet werden. Wird der Rauchmelder zu nah an solchen "Störgegenständen" befestigt, könnten diese den Rauch daran hindern, in die Rauchkammer des Melders zu gelangen.
- Generell ist die Installation von Rauchmeldern auch für Laien kein Problem, wenn die Vorgaben zur Montage beachtet werden. Es ist kein zusätzliches Fachwissen erforderlich. Batteriebetriebene Rauchmelder (empfohlen werden langlebige Lithium-Batterien) werden in der Regel einfach mit dem enthaltenen Material an die Decke geschraubt.
Tipp: Eine gute Lösung für mehrstöckige Häuser können verkettete Rauchmelder sein. Diese sind untereinander verbunden und lösen bei einem Brand im Erdgeschoss auch den Alarm im Obergeschoss aus.
Aus dem Einsatzalltag der Feuerwehr
Am Sonntagnachmittag, 14.01.2018 wurde die Feuerwehr Saarbrücken zu einem Wohnungsbrand in der Petersbergstraße alarmiert. Die installierten Rauchwarnmelder warnten die anwesende Familie vor der drohenden Gefahr. Flammen schlugen bei Ankunft der Feuerwehr bereits aus dem Fenster. Die Bewohner hatten sich schon aus dem Gebäude in Sicherheit gebracht und waren glücklicherweise unverletzt.
Gesetzestext der Landesbauordnung
Rauchwarnmelderpflicht Saarland
Landesbauordnung (LBO) 2130-1 aktuelle Fassung vom 15. Juli 2016
Abschnitt 6, Nutzungsbedingte Anforderungen
§46 Absatz 4
In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Eigentümerinnen und Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2016 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzerinnen und Besitzern, es sei denn, die Eigentümerin oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.