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Die Satzung über die Gestaltung von Freiflächen sowie Flachdach- und Fassadenflächen in der Landeshauptstadt Saabrücken soll vor allem dafür sorgen, dass bei neuen Bauvorhaben mehr begrünte Flächen erhalten bleiben oder entstehen.
Eine wesentliche Rolle spielt dabei die Begrünung von Frei-, Dach- und Fassadenflächen. Zudem verfolgt sie das Ziel, die Versiegelung weiterer Flächen künftig auf das notwendige Minimum zu reduzieren.
Die positiv Wirkung einer begrünten Fläche ist vielfältig und betrifft das städtische Mikroklima, die Versickerung von Niederschlagswasser, den Erhalt der Artenvielfalt und die Lebensqualität in der Stadt. Bestandsflächen sind nicht betroffen, allerdings ist die Neuanlage von Kies- oder Schotterflächen abseits von Funktionsflächen wie Terrassen oder Stellplätzen nicht mehr zulässig.
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Die Landeshauptstadt hat ein Förderprogramm zur Dach- und Fassadenbegrünung sowie zur Entsiegelung von Flächen und zum Rückbau von Schottergärten ins Leben gerufen. Durch Zuschüsse sollen vor allem Privatpersonen motiviert werden, bestehende Flächen zu entsiegeln und zu begrünen.
Das Förderprogramm gilt für das gesamte Gebiet der Landeshauptstadt Saarbrücken. Es werden zwei Fördergebiete mit teils unterschiedlichem Maß an Förderung unterschieden.
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Die Vorgaben der Satzung gelten für alle Bürgerinnen und Bürger, die in der Landeshauptstadt auf einem Grundstück eine bauliche Veränderung vornehmen möchten.
Die Satzung stellt Mindestanforderungen an die Begrünung der nicht überbauten Flächen, d.h. der Gartenflächen. Zudem werden je nach Art des Bauvorhabens Vorgaben zur Dach- und Fassadenbegrünung gemacht.
Bestehende Bebauungspläne gehen der Begrünungssatzung vor, soweit diese Regelungen zur Begrünung beinhalten.
Ja. Es werden anderweitige, zulässige Nutzungen des Grundstückes weiterhin möglich sein.
Nein. Jedoch sind Schotter- und Steingärten neben der optischen und ökologischen Nachteile gar nicht so praktisch wie landläufig angenommen wird und bereiten teilweise mehr Pflegeaufwand als begrünte Flächen. Sollten Sie in Erwägung ziehen, ihre Schotterfläche wieder durch Grünfläche zu ersetzen, könnte unser Förderprogramm einen zusätzlichen Anreiz darstellen.
Stellplätze, insbesondere notwendige Stellplätze für Fahrzeuge sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen weiterhin auf dem Grundstück zulässig.
Nein. Die Anlage der begrünten Fläche kann auch in Eigenregie vorgenommen werden, sie sollte jedoch art- und standortgerecht erfolgen. Näher Informationen können der DIN 18916 (2016-06) sowie den FLL-Empfehlungen für Baumpflanzungen entnommen werden.
Amt für Klima- und Umweltschutz
Amt für Klima- und Umweltschutz
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