Einzelhandels- und Zentrenkonzept

Ein Einzelhandels- und Zentrenkonzept bildet die Grundlage zur Beurteilung von Einzelhandelsansiedlungen und stellt die Rahmenbedingungen entsprechenden Änderungen und Neuaufstellungen von Bebauungsplänen dar.

LHS/Bautz

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Ein Einzelhandels- und Zentrenkonzept dient als Grundlage zur Beurteilung von Einzelhandelsansiedlungen und stellt die Rahmenbedingungen für einzelhandelsbezogene Festsetzungen bei Änderungen und Neuaufstellungen von Bebauungsplänen dar.

Ziel des Konzeptes ist darüber hinaus, die oberzentralen Funktionen, die Zentren und Versorgungsbereiche sowie die verbrauchernahe Versorgung der Landeshauptstadt Saarbrücken zu erhalten und zu stärken.

Fortschreibung des Konzeptes

Im Jahr 2015 hatte der Stadtrat der Landeshauptstadt das bisherige Einzelhandelskonzept beschlossen. Seitdem hat sich die Einzelhandelslandschaft in Saarbrücken verändert – sowohl durch stadträumliche und regionale Prozesse als auch aufgrund allgemeiner Trends innerhalb des Einzelhandels, denn der Einzelhandel unterliegt insgesamt einer ständigen Dynamik.

So sind auf Seite der Nachfrage insbesondere der demografische Wandel, ein verändertes Konsumverhalten sowie ein Wertewandel bei den Verbrauchern zu erkennen. Auf Angebotsseite finden Konzentrationsprozesse statt und es entstehen neue Typen von Betrieben, während andere wiederum an Bedeutung verlieren.

Damit geht auch eine Veränderung der Standortanforderungen einher. Gleichzeitig nimmt die Bedeutung des Online-Handels weiterhin zu. All diese Veränderungen haben unmittelbar Einfluss auf die stationäre Einzelhandelslandschaft. Hinzu kommt die seit Frühjahr 2020 bestehende Corona-Pandemie, die bereits bestehende Trends verstärkt und beschleunigt hat.

Somit bestand der Bedarf nach einer Aktualisierung und Fortschreibung des Gesamtkonzeptes, um auch weiterhin eine sachgerechte Einzelhandelssteuerung durchführen und Einzelhandelsvorhaben beurteilen zu können.

Die Fortschreibung des Konzepts wurde durch das Büro Junker + Kruse aus Dortmund erarbeitet. Der Stadtrat hat das aktualisierte Einzelhandelskonzept im Mai 2024 beschlossen. Das Einzelhandelskonzept ist als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB in der Bauleitplanung zu berücksichtigen.

Weitere Informationen und Kontakt

Stadtplanungsamt

Bahnhofstraße 31
66111 Saarbrücken

Telefon: +49 681 905-4078
Fax: +49 681 905-4155

E-Mail: stadtplanungsamt@saarbruecken.de

Öffnungszeiten

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9 bis 12 Uhr
und 13.30 bis 15.30 Uhr

Donnerstag
8 bis 18 Uhr

Freitag
9 bis 12 Uhr

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Kontakt und Ansprechpartnerin

Carmen Fricker

Stadtplanungsamt
Telefon: +49 681 905-4019
E-Mail: carmen.fricker@saarbruecken.de

Susanne Eisenbarth

Stadtplanungsamt
Telefon: +49 681 905-4021
E-Mail: susanne.eisenbarth@saarbruecken.de