Gestaltungssatzung über Werbeanlagen

Der Gesamteindruck einer Geschäftsstraße in der Saarbrücker Innenstadt wird auch von Werbeanlagen an den Gebäudefassaden geprägt. Durch Gestaltungssatzungen über Werbeanlagen werden die unterschiedlichen Geschäftsstraßen in ihrer jeweiligen baulichen Beschaffenheit weiter entwickelt.

Ausblick auf die Bahnhofstraße - LHS

Ausblick auf die Bahnhofstraße - LHS

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  • Was sind Werbeanlagen?

    Werbeanlagen sind fest installierte Einrichtungen am Gebäude, die der Anpreisung dienen, wie auf der Fassade angebrachte Werbeschriftzüge, Schilder und Werbe-Ausleger. In der Saarbrücker Innenstadt gibt es in den Kolonnaden zusätzlich Werbe-Abhänger. Werbeanlagen

    können auch großformatige Beklebungen in Schaufenstern und Fenstern sein. Als Rechtsgrundlage für eine Genehmigung zum Anbringen von Werbeanlagen dienen neben der saarländischen Landesbauordnung (LBO) die Gestaltungssatzungen über Werbeanlagen „Zentrale Innenstadt“ und „Eisenbahnstraße“. Außerhalb des Geltungsbereichs der Gestaltungssatzungen können auch in Bebauungsplänen Vorgaben zur Gestaltung von Werbeanlagen enthalten sein.

    Gestaltungssatzungen über Werbeanlagen gibt es für die „Zentrale Innenstadt“ und für die „Eisenbahnstraße“. Die Zentrale Innenstadt der Landeshauptstadt Saarbrücken ist als wichtiger Gewerbe-, Einzelhandels- und Wohnstandort im Stadtteil St. Johann von großer Bedeutung für die Stadtentwicklung und zugleich Visitenkarte der Stadt. Die Eisenbahnstraße im Herzen des Stadtteils Alt-Saarbrücken bildet ein Ensemble mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz in der Architektur der Nachkriegsmoderne. In beiden Lagen sind eingebaute Kolonnaden in den Geschäftsstraßen positives Alleinstellungsmerkmal der Saarbrücker Innenstadt.

  • Was ist eine Gestaltungssatzung?

    Zwischen den Werbezwecken der Geschäfte, Dienstleistenden und Gastronomen zur Information des Kunden und dem Anspruch an gestalterischer Qualität der Innenstadt für Besucher*innen, Touristinnen und Touristen wird durch eine Gestaltungssatzung über Werbeanlagen ein Ausgleich gefunden. Eine Gestaltungssatzung über Werbeanlagen sorgt für eine hohe Qualität der Werbeanlagen und damit auch für die Attraktivität der Innenstadt. Sie dient dazu, dass viele Besucher*innen, Kunden und Käufer angesprochen werden.

    Die Gestaltungssatzungen über Werbeanlagen beinhalten Regelungen, an welcher Position eines Gebäudes oder einer Gebäudefassade Werbeanlagen in welcher Form angebracht werden können und wie viele Werbeanlagen je Nutzungseinheit zulässig sind. Für Werbeanlagen werden maximal zulässige Größen beschrieben und in welcher Qualität sie auszuführen sind, zum Beispiel als Einzelbuchstaben.

    Alle vor dem Inkrafttreten einer Satzung genehmigten Werbeanlagen haben Bestandsschutz.

  • Gestaltungssatzung über Werbeanlagen "Zentrale Innenstadt"

    Der zentrale Geschäfts- und Dienstleistungsbereich der Landeshauptstadt Saarbrücken erstreckt sich zwischen Denkmalensemble St. Johanner Markt und Hauptbahnhof sowie von Berliner Promenade bis Kaiserstraße. Als Stadtgebiet mit der höchsten Einzelhandelsdichte wird er Zentrale Innenstadt bezeichnet.

    Als gemeinsames Gestaltungsmerkmal prägen eingebaute Kolonnaden das Erscheinungsbild der Geschäftsstraßen in der Zentralen Innenstadt. Gleichzeitig weist der Geltungsbereich eine inhomogene Gebäudestruktur auf. Er wird deshalb, je nach vorhandener Gebäudestruktur, in Zonen mit unterschiedlicher Regelungstiefe und voneinander abweichenden Inhalten unterteilt:

    • Zone I: Bahnhofstraße
    • Zone II: alle weiteren Gebiete innerhalb des Grenzverlaufs, außer Zone I und III
    • Zone III: Schauseite zur Saar


    Die Gestaltungssatzung über Werbeanlagen „Zentrale Innenstadt“ ist am 2. Mai 2019 in Kraft getreten.

  • Gestaltungssatzung über Werbeanlagen "Eisenbahnstraße"

    Der Einzelhandelsstandort Eisenbahnstraße hat eine zunehmend größere Bedeutung für den Stadtteil Alt-Saarbrücken. Das einheitliche Ensemble Eisenbahnstraße bleibt als Stadtraum mit seinen Alleinstellungsmerkmalen erhalten und wird gestärkt.

    Im Rahmen eines bundesweiten Modellprogramms zum experimentellen Wohnungs- und Städtebau (ExWoSt) „Baukultur in der Praxis“ sind wesentliche Gestaltungsmerkmale der Eisenbahnstraße herausgearbeitet worden. Die Landeshauptstadt Saarbrücken hat daraufhin einen Gestaltungs- und Sanierungsleitfaden für das Ensemble Eisenbahnstraße erstellt und den Bereich der Eisenbahnstraße als besonders erhaltenswerte Bausubstanz nach Energieeinsparverordnung klassifiziert. Die Gestaltungssatzung über Werbeanlagen „Eisenbahnstraße“ unterstützt eine harmonische Gestaltung in der Eisenbahnstraße und zielt darauf ab, gestalterische Fehlentwicklungen aus dem Stadtbild herauszuhalten.

    Die Gestaltungssatzung über Werbeanlagen „Eisenbahnstraße“ ist am 17. Dezember 2015 in Kraft getreten.

  • Antrag auf Baugenehmigung und Beratungsangebot

    Das Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Saarbrücken berät über die Gestaltungsmöglichkeiten für Werbeanlagen.

    Werbeanlagen sind über einen Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren genehmigungspflichtig. Bestimmte Werbeanlagen sind nach LBO verfahrensfrei. Der Antrag ist beim Bauaufsichtsamt der Landeshauptstadt Saarbrücken einzureichen.

Weitere Informationen zu den Gestaltungssatzungen "Eisenbahnstraße" und "Zentrale Innenstadt".

Ansprechpartner und Kontakt

Markus Schneider

Telefon: +49 681 905-4038
Fax: 49 681 905-4155
E-Mail: Markus.Schneider@saarbruecken.de

Weitere Informationen und Anregungen

Stadtplanungsamt

Bahnhofstraße 31
66111 Saarbrücken

Telefon: +49 681 905-4078
Fax: +49 681 905-4155

E-Mail: stadtplanungsamt@saarbruecken.de

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