Gestaltungsleitlinien
Der Stadtrat der Landeshauptstadt Saarbrücken hat die Leitlinien zur Gestaltung der gewerblichen Aktivitäten im öffentlichen Raum in seiner Sitzung am 4. Dezember 2018 fortgeschrieben.
Geltungsbereich der Leitlinien
Die Leitlinien gelten für die öffentlichen Flächen der Landeshauptstadt Saarbrücken im unmittelbaren Kernbereich der Innenstadt.
Idee und Zielsetzung
Der öffentliche Raum dient dem Gemeingebrauch aller. In der Saarbrücker Innenstadt prägen auch die gewerblichen Sondernutzungen seine Erscheinung. Dazu zählen unter anderem Warenauslagen, Werbeständer, freistehende Schirme, Gastronomiemöbel sowie Begrünungen.
Die Leitlinien beinhalten verbindliche Regeln und beschreiben geeignete Maßnahmen und Grundsätze, anhand derer die gewerblichen Aktivitäten im öffentlichen Raum gestaltet werden können.
Sie ermöglichen einerseits eine gestalterische Vielfalt und unterstützen andererseits, dass sowohl öffentliche als auch private Interessen abgewogen und ausgeglichen werden. Durch die Leitlinien wird die Identität der Saarbrücker Innenstadt gestärkt und für Besucher*innen erlebbar gemacht.
In der Satzung der Landeshauptstadt Saarbrücken über Sondernutzungen an öffentlichen Verkehrsflächen werden die gewerblichen Aktivitäten geregelt. Sie wurde in 2010 ergänzt um die Leitlinien zur Gestaltung der gewerblichen Aktivitäten im öffentlichen Raum des Kernbereichs der Saarbrücker Innenstadt.
Seither orientiert sich die Stadtverwaltung an diesen Leitlinien bei der Anwendung der Sondernutzungserlaubnis. Das Erscheinungsbild des öffentlichen Raumes ist seit 2010 deutlich wahrnehmbar aufgewertet worden. Um auf aktuelle Erfordernisse einzugehen, wurden die Leitlinien Ende 2018 fortgeschrieben.
Inhalte der Leitlinien
Sondernutzungen an öffentlichen Verkehrsflächen sind erlaubnis- und gebührenpflichtig. Die Leitlinien beschreiben, welche Qualitäts- und Gestaltungsmerkmale bei Sondernutzungen im öffentlichen Raum erfüllt werden sollen. Sie richten sich an Gewerbetreibende wie Geschäftsinhaber oder Gastronomen.
Zu den Sondernutzungen zählen Warenpräsentationen mit Auslagen und Ständer, Außengastronomie, Begrünungselemente oder mobile Werbeträger im öffentlichen Raum.
Bei Einrichtungsgegenständen wie Auslagen, Ständern oder Begrünungselementen gelten maximal zulässige Abmessungen. Das Mobiliar der Außengastronomie soll zu einem wertigen, jedoch nicht uniformen Stadtbild beitragen. Bei Gastroschirmen gibt es Regelungen zu Farbgebung, Schirmgröße sowie zu Größe und Gestaltung von Werbeaufdrucken. Sind in der Außengastronomiefläche Bodenhülsen für Schirme eingebaut, ist deren Benutzung verpflichtend.
Mit der Fortschreibung der Leitlinien Ende 2018 hat die Landeshauptstadt bei vorhandenen Sonnenschirmen einen dreijährigen Bestandsschutz eingeräumt. Gastroschirme müssen demnach bis zum Saisonbeginn im Jahr 2022 auf die Regelungen in den Leitlinien angepasst werden.
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Erlaubnisantrag auf Sondernutzung und Beratungsangebot
Die Sondernutzungserlaubnis wird auf Antrag erteilt. Anträge sind mit Angabe über Ort, Art, Umfang und Dauer der Sondernutzung schriftlich beim Ordnungsamt der Landeshauptstadt Saarbrücken zu stellen. Sowohl das Ordnungsamt als auch das Stadtplanungsamt bieten eine kostenlose Beratung darüber an, wie Vorgaben aus den Leitlinien erfüllt werden können.
Die Erlaubnis wird durch das Ordnungsamt auf Zeit oder auf Widerruf erteilt, längstens jedoch für die Dauer eines Jahres. Eine auf Zeit erteilte Erlaubnis kann vor Ablauf der Zeit widerrufen werden. Für erlaubnispflichtige Sondernutzungen werden Gebühren erhoben.
Alexander Schmitz
Stadtplanungsamt
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stadtgestaltung@saarbruecken.de
Weitere Informationen und Anregungen
Stadtplanungsamt
Bahnhofstraße 3166111 Saarbrücken
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Antragsstellung
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