Einzelhandels- und Zentrenkonzept: Teilfortschreibung Stadtteil Burbach
Seit Oktober 2015 hat sich das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Landeshauptstadt als transparente Entscheidungsgrundlage für alle Einzelhandelsvorhaben bewährt. Grundlegendes Ziel der darin formulierten Ansiedlungsregeln ist der Schutz der drei festgelegten Zentralen Versorgungsbereiche – Hauptzentrum Innenstadt sowie der beiden Nebenzentren Dudweiler und Burbach.
Das Einzelhandelskonzept hat bereits 2015 bestätigt, dass innerhalb des Nebenzentrums Burbach ein Entwicklungsbedarf vorliegt, geeignete Flächen hierfür aber fehlen. Insbesondere in der Warengruppe Drogeriewaren ist im gesamten Stadtbezirk West kein Angebot vorhanden. Das Nebenzentrum Burbach wird somit auch zukünftig der Versorgungsfunktion im Bereich Drogeriewaren, aber auch in den Bereichen Nahrungs- und Genussmittel nicht ausreichend gerecht werden.
Um die Grundversorgung in den genannten Warengruppen aufrecht zu erhalten bzw. zu stärken, bedarf es einer funktionalen, wenngleich aber auch zentrenverträglichen Ergänzung des Nebenzentrums Burbach. Hierfür kommt der in räumlicher Nähe befindliche Standort Jakobstraße in Frage, der eine entsprechende Entwicklungsoption bietet. Es handelt sich bei dem Standort um einen bereits seit Jahren etablierten Einzelhandelsstandort, der über geeignete Flächenpotenziale verfügt.
Der Standortbereich Jakobstraße wird folglich im Rahmen der Teilfortschreibung des Einzelhandelskonzeptes als Nahversorgungsstandort eingeordnet. Infolgedessen wird dem Standort vor dem Hintergrund seiner Ergänzungsfunktion für das Nebenzentrum Burbach eine gewisse zentrenverträgliche Entwicklungsmöglichkeit gegeben.
Neben der Einstufung des Bereiches an der Jakobstraße als Nahversorgungsstandort wurde die Abgrenzung des Nebenzentrums Burbach an die aktuell vorhandenen Nutzungen angepasst. Im Ergebnis wurde die Abgrenzung des Nebenzentrums aufgrund zwischenzeitlich aufgegebener Nutzungen in westlicher Richtung (Bergstraße) verkleinert.
Der Stadtrat hat die Teilfortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes am 18. Juni 2019 beschlossen.
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