Legale Graffiti-Flächen

Die Landeshauptstadt Saarbrücken bietet Graffiti-Künstlern legale Flächen zum Ausdruck ihrer Kunstform an mehreren Brückenpfeilern an.

Saarbrücken legalisiert Flächen für Graffiti

Die Landeshauptstadt Saarbrücken bietet Künstlerinnen und Künstlern aus der Graffitiszene legale Flächen an. Die Flächen werden durch Metallschilder als legal gekennzeichnet und befinden sich an folgenden Orten, entlang der Saar:

  • Ostspange, Brückenpfeiler Saarufer St. Arnual
  • Ostspange, Brückenpfeiler Saarufer St. Johann
  • Luisenbrücke, Brückenpfeiler Saarufer St. Johann, Willi-Graf-Ufer
  • Westspange, Brückenpfeiler Saarufer Malstatt-Burbach
  • Westspange, Brückenpfeiler Bürgerpark/Teich

Daneben steht weiterhin die Autobahnwand gegenüber des Stadens, 4560 Graffiti Hall-of-Fame an der Uferseite St. Arnual, Graffitikünstlern offen. Die exakte Kennzeichnung der Freiflächen, die für Graffiti-Kunst genutzt werden dürfen sowie die Verhaltensregeln für Sprayer, sind im Downloadbereich einsehbar.

Chance für junge Künstlerinnen und Künstler

Die Landeshauptstadt Saarbrücken steht für kulturelle Vielfalt, gelebte Toleranz und humanitäres Engagement. Wir bekennen uns zur kulturellen Aufgeschlossenheit und zur Förderung des kreativen Potentials in unserer Stadt. Neben den traditionellen Kunstformen findet auch die Jugendkultur ihren Platz in dieser Stadt.

Graffiti ist eine der sichtbarsten, sicher auch eine der meist diskutierten Ausdrucksformen der Jugendkultur. In vielen Städten wird Graffiti als ein rein krimineller Akt gesehen, dem nur durch rigorose Verbote zu begegnen ist. Wir sind davon überzeugt, dass Toleranz und eine von allen Seiten getragene Diskussion der bessere Weg sind.

Hinweise

Illegales Sprayen und Taggen werden von uns allerdings in keiner Weise toleriert und als Sachbeschädigung streng geahndet!

Müll mitnehmen ist Ehrensache. Hier finden Nutzer Möglichkeiten zur Entsorgung von Spraydosen.

Die kommerzielle Nutzung von Fotografien, ohne Einwilligung der Sprayer oder Künstler, ist untersagt.

Weitere Informationen zum Download

Hinweis zur Wilhelm-Heinrich-Brücke

Das Land hatte die Bauarbeiten zur Umgestaltung der Unterseite der Wilhelm-Heinrich-Brücke 2015 mit Geldern aus einem Fördertopf der EU unterstützt. Im Oktober 2020 hat das Innenministerium darauf hingewiesen, dass die Freigabe der Flächen für Graffiti-Aktionen nicht mit den zugrunde liegenden Förderbedingungen übereinstimmen und die Landeshauptstadt bei einem Verstoß gegen die Förderbedingungen gegebenenfalls Teile der Fördergelder zurückzahlen muss.

Danach hat das Straßenbauamt der Landeshauptstadt veranlasst, dass der ursprüngliche Zustand der Säulen und Wände entsprechend der Förderkriterien mit einem grauen Anstrich wiederhergestellt wird.

Es war und ist auch weiterhin das Ziel der Landeshauptstadt, die künstlerisch starke und lebendige Urban Art-Szene in Saarbrücken zu fördern und bedauert es, dass die Flächen unter der Wilhelm-Heinrich-Brücke für temporäre Graffit-Kunst nicht mehr zur Verfügung stehen. Sie wird nun prüfen, ob und wie der Wegfall der Flächen kompensiert werden kann.