Benutzung und Anfragen
RECHTSGRUNDLAGEN UND GEBÜHREN
Saarländisches Archivgesetz
Das Saarländische Archivgesetz regelt die Tätigkeit der Archive des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts.
Weitere Informationen und Kontakt
Stadtarchiv
Deutschherrnstraße 166117 Saarbrücken
Telefon:
+49 681 905-1258
Fax:
+49 681 905-1215
E-Mail:
stadtarchiv@saarbruecken.de
Website:
www.saarbruecken.de/stadtarchiv
Öffnungszeiten
Dienstag
9 bis 17 Uhr
Donnerstag
9 bis 18 Uhr
Freitag
9 bis 13 Uhr
Aushebezeiten für Archivgut
Dienstag: 10 und 14 Uhr
Donnerstag: 10 und 14 Uhr
Freitag: 10 Uhr