Teildenkmalliste Saarbrücken
Die Denkmäler von Saarbrücken sind nach § 6 des Saarländischen Denkmalschutzgesetzes als Kulturdenkmäler in die Denkmalliste Saarland eingetragen. Hier finden Sie die aktuelle Teildenkmalliste nach Stadtteilen aufgeteilt zum Download.
Nachdem napoleonische Truppen weite Landstriche Preußens verwüstet hatten, wurde der Architekt Karl Friedrich Schinkel vom preußischen König Friedrich Wilhelm III beauftragt, ein Konzept zur Erhaltung der national bedeutenden Baudenkmäler Preußens zu erarbeiten.
Schinkel unterbreitete 1815 seine Vorschläge im „Memorandum zur Denkmalpflege“. In dieser Schrift formulierte er die Thesen, die später die Kriterien für die Inventarisation in der staatlichen Denkmalpflege werden sollten. Für Schinkel waren es zu seiner Zeit vor allem bautypologische und chronologische Kriterien, die einem Eintrag in das Baudenkmalinventar zugrunde zu legen waren.
Er definierte in bautypologischer Hinsicht die klassischen Gattungen wie „Kirchen, Kapellen, Kreuzgänge und Klostergebäude, Schlösser, einzelne Warthen, Thore, Stadtmauern, Denksäulen, öffentliche Brunnen, Grabmale, Rathäuser, Hallen usw.“.
In chronologischer Hinsicht kamen für ihn nur Objekte in Frage, „von denen es außer allem Zweifel ist, dass sie ihre ganze Existenz nach der ersten Hälfte des siebzehnten Jahrhunderts datieren“.
Standards in Denkmalpflege
Diese Kriterien wurden später zu Standards der staatlichen Denkmalpflege in Preußen. So auch im heutigen Saarland, dessen größter Teil 1815 nach dem zweiten Pariser Frieden der späteren preußischen Rheinprovinz einverleibt wurde.
Unter Paul Clemen, ab 1893 der erste preußische Provinzialkonservator der Rheinprovinz, wurde 1891 die Reihe „Die Kunstdenkmäler der Rheinprovinz“ als klassischem Großinventar eröffnet.
Zwei Bände, das heutige Saarland betreffend, wurden in diesem Zusammenhang publiziert: „Die Kunstdenkmäler der Stadt und des Landkreises Saarbrücken“, 1932 erschienen, und „Die Kunstdenkmäler der Kreise Ottweiler und Saarlouis“, 1934 erschienen.
Beide Bände wurden herausgegeben von der Saarforschungsgemeinschaft. Der bayerisch-pfälzische Teil des heutigen Saarlandes wurde in den Bänden „Die Baudenkmale in der Pfalz“ behandelt, ab 1884 durch die Pfälzische Kreisgesellschaft des bayerischen Architekten- und Ingenieurverein herausgegeben.
Saarländisches Denkmalschutzgesetz
Nach dem neuen, 2005 in Kraft getretenen Saarländischen Denkmalschutzgesetz werden Kulturdenkmäler, vor allem denkmalwerte Bauten durch das Landesdenkmalamt nach Anhörung von Eigentümer, Kommune und Landesdenkmalrat in die Denkmalliste eingetragen.
Die Eintragung erfolgt im Saarland auf der Basis des deklaratorischen Prinzips auf der Basis der Denkmalerkenntnis durch das Landesdenkmalamt.
Rechts-unmittelbare Auswirkungen hat die Eintragung zunächst nicht. Sie dient - unabhängig vom konkreten denkmalpflegepraktischen Umgang mit dem Objekt - zunächst einmal ausschließlich der Feststellung der Denkmaleigenschaft.
(Text: Prof. Dr. Josef Baulig, Leiter des Landesdenkmalamtes)
Weitere Informationen
Bitte beachten Sie:
Die vorliegende Teildenkmalliste stellt den auf das jeweilige Datum bezogenen aktuellen Stand der Denkmalerkenntnis durch das Landesdenkmalamt dar.
Die Denkmalliste wird ständig fortgeschrieben und aktualisiert. Daher kann es vorkommen, dass Denkmäler noch nicht in der Liste verzeichnet sind.
Denkmäler sind aber bereits durch das Saarländische Denkmalschutzgesetz geschützt, wenn sie zwar noch nicht in der Denkmalliste aufgeführt sind, aber schon als solche durch das Landesdenkmalamt als Fachbehörde erkannt wurden.
Für inhaltliche Angaben (Baugeschichte, Denkmalwert, usw.) steht Ihnen Hans Mildenberger vom Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Saarbrücken, Abteilung Stadtgestaltung / Denkmalschutz, sowie das Landesdenkmalamt gerne zur Verfügung.
Download
Aktuelle Teildenkmalliste nach Stadtteilen zum Download