Förderwettbewerb Gemeinwesenarbeit 2026-2030
Antragstellung - LHS
Antragstellung - LHS
Antragstellung - LHS
Aufruf zur Interessensbekundung
Dafür führt die Landeshauptstadt einen zweistufigen Wettbewerb zur Förderung der Gemeinwesenarbeit (GWA) in Saarbrücken für den Förderzeitraum 2026-2030 durch. Mit Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen und auf der Website der Landeshauptstadt Saarbrücken erfolgt der Aufruf an geeignete Interessentinnen und Interessenten, schriftlich ihr Interesse an einer Förderung zu bekunden.
Interessensbekundungen sind ab dem 14.04.2025 (00:01 Uhr) bis spätestens 02.06.2025 (23:59 Uhr) in Schriftform bei der Landeshauptstadt Saarbrücken per Post an folgende Adresse einzureichen:
Landeshauptstadt Saarbrücken
Amt für Gesundheit, Prävention und Soziales – StA 50
66104 Saarbrücken
Alternativ können die Unterlagen direkt in den Nachtbriefkasten des Rathauses St. Johann (am Haupteingang, auf der rechten Seite) eingeworfen werden.
Für die Einhaltung der Frist ist der Posteingangsstempel maßgeblich. Verspätet eingehende oder unvollständige Unterlagen werden nicht berücksichtigt.
Förderrichtlinie
Die Förderrichtlinie „Gemeinwesenarbeit in Saarbrücken“ und die Anlage „Gebietsabgrenzung“ stehen als Download zur Verfügung und enthalten alle erforderlichen Angaben für eine Beteiligung am Förderwettbewerb.
Antragstellung
Die Landeshauptstadt Saarbrücken wählt unter den fristgerecht und vollständig eingereichten Interessenbekundungen diejenigen aus, die für eine anschließende Antragstellung (zweite Stufe) infrage kommen. Die Auswahlkriterien sind in der Förderrichtlinie enthalten.
Der Förderwettbewerb wird federführend durch das Amt für Gesundheit, Prävention und Soziales durchgeführt. Schriftliche Rückfragen können per E-Mail an folgende Adresse gerichtet werden:
Amt für Gesundheit, Prävention und Soziales
E-Mail:
soziales@saarbruecken.de