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Die Landeshauptstadt Saarbrücken stellt ein Budget für Klima und Nachhaltigkeit zur Verfügung, mit dem entsprechend der Zuwendungsrichtlinie Projekte und Maßnahmen der im Stadtbezirk ansässigen Vereine unterstützt werden, die dem Nachhaltigkeitsansatz oder aktivem Klimaschutz Rechnung tragen.
Die Zuwendungen richten sich nach klaren Richtlinien, um sicherzustellen, dass die Mittel effektiv und zielgerichtet eingesetzt werden. Gefördert werden Projekte, die zur Förderung von Umweltbewusstsein, Ressourcenschonung oder sozialen Nachhaltigkeitsmaßnahmen beitragen. Die genaue Auflistung der Voraussetzungen und Kriterien finden Sie in der Zuwendungsrichtlinie.
Laden Sie hier das Antragsformular für das Nachhaltigkeitsbudget des Bezirksrates (Dudweiler, Halberg, Mitte, West) herunter. Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular bis zum 30.06.2025 an umweltamt@saarbruecken.de.
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Vereine mit Sitz in den Bezirken Dudweiler, Halberg, Mitte oder West können eine finanzielle Unterstützung für Projekte und Maßnahmen, die dem Nachhaltigkeitsansatz oder aktivem Klimaschutz in der Landeshauptstadt Saarbrücken Rechnung tragen, beantragen. Einzelpersonen sind nicht förderfähig.
Förderfähig sind:
1. Antragsfrist: Bis zum 30. Juni des jeweiligen Jahres. Bei späteren Antragseingang im jeweiligen Jahr hängt eine Berücksichtigung davon ab, ob noch Fördermittel verfügbar sind.
2. Einzureichende Unterlagen:
3. Antrag senden an: Amt für Klima- und Umweltschutz, Dudweiler Str. 41, 66111 Saarbrücken oder per E-Mail an umweltamt@saarbruecken.de.
Diese Zuwendungsrichtlinie gilt ab dem 07. Mai 2024 und läuft auf unbestimmte Zeit.