Nachhaltigkeitsbudget für Vereine in den Stadtbezirken

Nachhaltige Projekte von Vereinen in Ihrem Stadtbezirk fördern lassen: Die Landeshauptstadt Saarbrücken unterstützt Vereine in den Stadtbezirken mit Zuschüssen für Klima- und Nachhaltigkeitsmaßnahmen.

Förderung für nachhaltige Projekte in den Stadtbezirken

Die Landeshauptstadt Saarbrücken stellt ein Budget für Klima und Nachhaltigkeit zur Verfügung, mit dem entsprechend der Zuwendungsrichtlinie Projekte und Maßnahmen der im Stadtbezirk ansässigen Vereine unterstützt werden, die dem Nachhaltigkeitsansatz oder aktivem Klimaschutz Rechnung tragen.

Die einzelnen Bezirke verfügen über ein Budget in Höhe von:

  • Bezirk Saarbrücken-Mitte: 11.880 Euro
  • Bezirk Saarbrücken-West: 10.800 Euro
  • Bezirk Saarbrücken-Dudweiler: 8.400 Euro
  • Bezirk Saarbrücken-Halberg: 5.200 Euro

Zuwendungsrichtlinie

Die Zuwendungen richten sich nach klaren Richtlinien, um sicherzustellen, dass die Mittel effektiv und zielgerichtet eingesetzt werden. Gefördert werden Projekte, die zur Förderung von Umweltbewusstsein, Ressourcenschonung oder sozialen Nachhaltigkeitsmaßnahmen beitragen. Die genaue Auflistung der Voraussetzungen und Kriterien finden Sie in der Zuwendungsrichtlinie.

Laden Sie hier das Antragsformular für das Nachhaltigkeitsbudget des Bezirksrates (Dudweiler, Halberg, Mitte, West) herunter. Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular bis zum 30.06.2025 an umweltamt@saarbruecken.de.

Nachhaltigkeitsbudget der Bezirksräte – So funktioniert die Förderung

  • Wer kann gefördert werden?

    Vereine mit Sitz in den Bezirken Dudweiler, Halberg, Mitte oder West können eine finanzielle Unterstützung für Projekte und Maßnahmen, die dem Nachhaltigkeitsansatz oder aktivem Klimaschutz in der Landeshauptstadt Saarbrücken Rechnung tragen, beantragen. Einzelpersonen sind nicht förderfähig.

  • Was wird gefördert?

    Förderfähig sind:

    • Anschaffungen und Projekte, die aktiv zum Klimaschutz oder zur Nachhaltigkeit beitragen.
    • Maßnahmen zur Energieeinsparung, Ressourcenschonung, Müllvermeidung und Umweltfreundlichkeit.
    • Projekte, die die Resilienz gegen den Klimawandel stärken oder soziale Aspekte wie Generationengerechtigkeit und Inklusion berücksichtigen.
  • Nicht gefördert werden:
    • Maßnahmen, zu denen eine gesetzliche Pflicht besteht.
    • Laufende Kosten nach Abschluss des Projekts.
  • Wie hoch ist die Förderung?
    • Die Förderung beträgt bis zu 90 % der förderfähigen Kosten.
    • Der Verein muss mindestens 10 % der föderfähigen Gesamtkosten selbst übernehmen.
    • Die maximale Fördersumme hängt vom verfügbaren Budget des jeweiligen Bezirksrates und, im Falle von mehreren zuwendungsfähigen Anträgen, von der Qualität des Antragsgegenstandes ab.
  • Welche Voraussetzungen gibt es?
    • Das Projekt muss in Saarbrücken umgesetzt werden.
    • Mit der Umsetzung der Maßnahme darf erst nach Bewilligung begonnen werden.
    • Geförderte Anschaffungen über 500 Euro müssen für eine bestimmte Zeit (3–7 Jahre) zweckgebunden genutzt werden.
  • Wie läuft die Antragstellung?

    1. Antragsfrist: Bis zum 30. Juni des jeweiligen Jahres. Bei späteren Antragseingang im jeweiligen Jahr hängt eine Berücksichtigung davon ab, ob noch Fördermittel verfügbar sind.

    2. Einzureichende Unterlagen:

    • Beschreibung des Projekts und der Nachhaltigkeitsziele.
    • Kosten- und Finanzierungsplan.
    • Zusicherung über Erbringung des Eigenanteils (mind. 10 %).
    • Belege zur Plausibilisierung der Kosten (z. B. Angebote).

    3. Antrag senden an: Amt für Klima- und Umweltschutz, Dudweiler Str. 41, 66111 Saarbrücken oder per E-Mail an umweltamt@saarbruecken.de.

  • Wie wird entschieden?
    • Das Amt für Klima- und Umweltschutz prüft den Antrag auf Förderfähigkeit.
    • Punktevergabe richtet sich nach Klimaschutzwirkung, Umwelt- und Sozialnutzen sowie Eigenanteil.
    • Der Bezirksrat entscheidet über die Förderung.
    • Falls das Budget ausgeschöpft ist, kann der Antrag im Folgejahr erneut eingereicht werden.
  • Was passiert nach der Förderung?
    • Spätestens bis zum 31. März des Folgejahres muss ein Verwendungsnachweis mit Belegen (z. B. Rechnungen, Fotos) eingereicht werden.
    • Die Stadt kann nicht korrekt verwendete Mittel zurückfordern.

    Diese Zuwendungsrichtlinie gilt ab dem 07. Mai 2024 und läuft auf unbestimmte Zeit.