Abgesagt/Sitzung des Bezirksrates Mitte
Donnerstag, 11. Januar 2024
Am Donnerstag, den 18. Januar findet um 16.30 Uhr im Saal 313, Rathaus St. Johann, 66111 Saarbrücken eine Sitzung des Bezirksrates Mitte statt.
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Am Donnerstag, den 18. Januar findet um 16.30 Uhr im Saal 313, Rathaus St. Johann, 66111 Saarbrücken eine Sitzung des Bezirksrates Mitte statt.
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Am Donnerstag, den 18. Januar findet um 17.30 Uhr im Bürgerhaus Burbach, 66115 Saarbrücken eine Sitzung des Bezirksrates West statt.
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Die Landeshauptstadt Saarbrücken hat für das Haushaltsjahr 2024 eine Haushaltssatzung beschlossen, die jedoch noch nicht genehmigt ist. Gemäß § 88 Abs. 1 Nr. 2 Kommunalselbstverwaltungsgesetz darf sie jedoch Abgaben nach den Sätzen des Vorjahres im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung erheben.
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Am Dienstag, den 16. Januar findet um 16 Uhr im Saal 126, Rathaus St. Johann, 66111 Saarbrücken eine Sitzung des Umweltausschusses statt.
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Am Mittwoch, den 17. Januar findet um 18 Uhr im Rathaus Brebach, 3. Etage, Raum 304 eine Sitzung des Bezirksrates Halberg statt.
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Am Donnerstag, den 11. Januar findet um 17 Uhr im Feuerwehrgerätehaus Dudweiler, Fischbachstraße 1 eine Sitzung des Bezirksrates Dudweiler statt.
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Aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses wird gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung vom 21.01.1960 (BGBl I 1960, 17) die sofortige Vollziehung dieser Umbenennung angeordnet, weil sonst beim Einlegen von Widersprüchen auf unbestimmte Zeit eine erhebliche Rechtsunsicherheit über den richtigen Namen der Straße besteht. Insbesondere in Gefahrensituationen muss die Eindeutigkeit der Adressierung und damit das schnelle Auffinden einer Örtlichkeit durch Feuerwehr, Polizei und Rettungswagen gewährleistet sein.
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Am Mittwoch, den 10. Januar findet um 16 Uhr im Saal 126, Rathaus St. Johann, 66111 Saarbrücken eine Sitzung des Ausschusses für Sport und öffentliche Einrichtungen statt.
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Am Donnerstag, den 25. Januar findet um 14.30 Uhr im Saal 313, Rathaus St. Johann, 66111 Saarbrücken eine Sitzung des Seniorenbeirates statt.
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Mit der beabsichtigen landesweiten Medienausleihe 2.0 in den Landkreisen und dem Regionalverband Saarbrücken - durch Zusammenarbeit auf interkommunaler Ebene in den einzelnen Kreisen - soll eine strukturierte und landesweit abgestimmte Verfahrensweise zur Distribution von mobilen digitalen schulgebundenen Endgeräten für unsere Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte ermöglicht werden. Dabei sollen die in den Kreisen vorhandenen IT-Strukturen zu sogenannten KOMSA (Kompetenzzentrum für Medien- und Schulbuchausleihe sowie Administration) weiterentwickelt werden. Die KOMSA-Struktur wird durch ein System der Wartung und des Supports ergänzt. Dieser Support kann an mehreren Stellen im Kreis aufgebaut werden. Im sogenannten LOTUS (Lokale technische Unterstützung und Support) können die Schulen direkt vor Ort unterstützt werden. Diese lokale Unterstützung kann auch direkt und zentral in einem KOMSA für die Gemeinden in einem Kreis organisiert werden.
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Die nachfolgende Satzung wird hiermit gemäß § 1 der Satzung über die öffentlichen Bekanntmachungen der Landeshauptstadt Saarbrücken vom 27.04.2021 öffentlich bekannt gemacht. Ich weise darauf hin, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der jeweilig gültigen Fassung oder aufgrund des KSVG zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn
Uwe Conradt
Oberbürgermeister
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Die nachfolgende Satzung wird hiermit gemäß § 1 der Satzung über die öffentlichen Bekanntmachungen der Landeshauptstadt Saarbrücken vom 27.04.2021 öffentlich bekannt gemacht. Ich weise darauf hin, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der jeweilig gültigen Fassung oder aufgrund des KSVG zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn
Uwe Conradt
Oberbürgermeister
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Die nachfolgende Satzung wird hiermit gemäß § 1 der Satzung über die öffentlichen Bekanntmachungen der Landeshauptstadt Saarbrücken vom 27.04.2021 öffentlich bekannt gemacht. Ich weise darauf hin, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der jeweilig gültigen Fassung oder aufgrund des KSVG zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn
Uwe Conradt
Oberbürgermeister
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Die nachfolgende Satzung wird hiermit gemäß § 1 der Satzung über die öffentlichen Bekanntmachungen der Landeshauptstadt Saarbrücken vom 27.04.2021 öffentlich bekannt gemacht. Ich weise darauf hin, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der jeweilig gültigen Fassung oder aufgrund des KSVG zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn
Uwe Conradt
Oberbürgermeister
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Die nachfolgende Satzung wird hiermit gemäß § 1 der Satzung über die öffentlichen Bekanntmachungen der Landeshauptstadt Saarbrücken vom 27.04.2021 öffentlich bekannt gemacht. Ich weise darauf hin, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der jeweilig gültigen Fassung oder aufgrund des KSVG zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn
Uwe Conradt
Oberbürgermeister
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