Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024 durch öffentliche Bekanntmachung:
Die Landeshauptstadt Saarbrücken hat für das Haushaltsjahr 2024 eine Haushaltssatzung beschlossen, die jedoch noch nicht genehmigt ist. Gemäß § 88 Abs. 1 Nr. 2 Kommunalselbstverwaltungsgesetz darf sie jedoch Abgaben nach den Sätzen des Vorjahres im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung erheben.
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