„Wir Johann, Graf von Saarbrücken (.), und Mathilde, Gräfin (.), tun allen, die diesen Brief sehen oder lesen hören kund, dass unser Wille ist und für immer sein soll (.): Dass die Stadt Saarbrücken und das Dorf St. Johann und alle Männer und Frauen und ihre Erben frei gemacht sind, (.).“ aus dem Saarbrücker Freiheitsbrief von 1322
2022 feiert Saarbrücken 700 Jahre Freiheit: Im Jahre 1322 verliehen Graf Johann I. von Saarbrücken-Commercy und seine Gattin Gräfin Mathilde Saarbrücken und St. Johann Freiheitsrechte.
Festgehalten wurden die städtischen Freiheitsrechte in der Stadtrechtsurkunde, dem sogenannten Freiheitsbrief. Bei der Gewährung der Freiheitsrechte bezog Johann I. seine zukünftigen Erben und Rechtsnachfolger mit ein, so dass auch diese in der nachfolgenden Zeit bei Regierungsantritt die Freiheitsrechte immer wieder bestätigten.
Der Freiheitsbrief bildete für fast 500 Jahre das kommunale „Grundgesetz“ von Saarbrücken und St. Johann. Um die Mitte des 15. Jahrhunderts wurde es ergänzt durch das Saarbrücker Landrecht, weitere Reformen erfolgten im 17. Jahrhundert.
Saarbrücken wird in der Urkunde bereits als Stadt bezeichnet, St. Johann hingegen noch als Dorf. Saarbrücken bildete seinerzeit den Mittelpunkt der Doppelstadt. Hier lebten im Jahr 1325 unter anderem bereits 40 adlige Familien.
Der Freiheitsbrief – Die Stadtrechtsurkunde
Sie alle stammten aus dem Umfeld der Grafenfamilie. Dennoch war Saarbrücken noch klein und vor allem im Vergleich zu Trier und Metz unbedeutend. Metz zählte seinerzeit schon über 20.000 Einwohner.
Nicht auszuschließen ist, dass Saarbrücken schon zuvor Stadtrechte genoss, die mit der Urkunde von 1322 aber erstmals schriftlich bestätigt und auf St. Johann ausgedehnt wurden. Belege dafür gibt es keine. Ebenso denkbar ist, dass es möglicherweise zwischen den Bürgern und dem Landesherr einen Streit gegeben hatte, nach dessen Beilegung Graf Johann I. den Freiheitsbrief ausstellte.
Die Siedlung in Saarbrücken mit ihren wenigen Häusern in unmittelbarer Nachbarschaft zur Burg war im Jahr 1322 bereits von einer Stadtmauer umgeben und durch diese geschützt. Es gab einen Markt und eine Jahrmesse, es herrschte reger Handelsverkehr und Geldwechsler machten gute Geschäfte. Diese Einrichtungen und Möglichkeiten gehörten grundlegend zum Recht einer Stadt.
Saarbrücken zählte jedoch nicht zum Eigengut (Eigentum) Graf Philipp I. von Saarbrücken-Commercy, sondern er, wie schon seine Vorfahren hatten die Burg und das Land vom Metzer Bischof als Lehen erhalten.
Wer waren die Grafen von Saarbrücken und was geschah vor 1322?
Im Jahr 999 hatte Kaiser Otto III. dem Bischof Adalbero II. von Metz die links der Saar befindliche Burg Saarbrücken („castellum Sarabruca“) mit Völklingen und den Wäldern links und rechts der mittleren Saar geschenkt. Die Burg hatte ursprünglich die Aufgabe, die Königsgüter und Verkehrswege der mittleren Saar zu schützen.
Diese Burg ging nun an die Metzer Bischöfe. Um ihre Interessen zu fördern, setzten sie Burgherren zum Schutz der Burg ein und gaben sie diesen als Lehen. Diese traten dann als Gaugrafen und schließlich, spätestens ab 1123, als Grafen von Saarbrücken auf. Der Ort hatte zudem an Bedeutung gewonnen, da sich der Handel der nicht weit entfernt kreuzenden Römerstraßen hier hin verlagert hatte.
Die Burg befand sich auf einer vom linken Saarufer aus aufsteigenden Terrasse. Ihr Standort erschien uneinnehmbar, sie bot eine zentrale Lage im Saarbrücker Talraum und sie war nur rund 2000 Meter Fluss abwärts von St. Arnual entfernt.
St. Arnual war seinerzeit ein herausragender Ort, der allerdings mit der Entwicklung von Saarbrücken über die Jahrhunderte dann jedoch an Bedeutung verlieren sollte. Gegen Ende des 6. Jahrhunderts hatte der Merowinger Theudebert II. das links der Saar befindliche Dorf Merkingen dem Bischof Arnual von Metz (Amtszeit 601-609) geschenkt. Dieser siedelte hier eine Klerikergemeinschaft an.
Nach der Heiligsprechung des Bischofes erhielt der Ort den Namen Sankt Arnual. Noch im Spätmittelalter galt er als zweiter Sitz des Bistums Metz. Aus der Klerikergemeinschaft entstand ein Chorherrenstift, das eine beachtliche Wirtschaftskraft entwickelte und zu den bedeutendsten Plätzen an der Straße von Metz nach Mainz zählte.
Neben Saarbrücken und St. Johann sind rechts der Saar die Siedlungen für Malstatt ab 960 bezeugt, für Dudweiler seit 977 und 1313 ist die Siedlung in Burbach erstmals urkundlich belegt. Um das 12. Jahrhundert festigte sich der Machtbereich der Grafen um Saarbrücken und die Burg wurde im Lauf der Jahrhunderte mehrfach ausgebaut. Sie wurde zur Residenz der Grafen und Saarbrücken seit 1123 namensgebend.
1227 hatte Graf Simon III. (1168-1233), der an den Kreuzzügen teilgenommen hatte, dem Deutschen Orden Grund und Boden Am Hagen im Westen von Saarbrücken geschenkt. 1230 gründete der Orden hier eine Niederlassung. Die 1268 geweihte Deutschherrnkapelle ist der heute älteste erhaltene Kirchenbau, allerdings mit zahlreichen späteren Veränderungen.