Bebauungsplan „Erweiterung Handwerkskammer“

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 5. November 2020 über die im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen entschieden und den Bebauungsplan Nr. 113.02.44 „Erweiterung Handwerkskammer“ im Stadtteil Alt-Saarbrücken als Satzung beschlossen.

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Ziele der Planung

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BBP_113.02.44_Geltungsbereich - LHS

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Ziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante Errichtung eines neuen Ausbildungszentrums der Handwerkskammer des Saarlandes. Hierfür ist eine Fläche an der Ecke Hohenzollernstraße/Roonstraße vorgesehen, für die bislang kein Bebauungsplan existiert.  

Lage des Plangebietes

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BBP_113.02.44_Luftaufnahme - LHS

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Der Geltungsbereich, der eine Fläche von rund 0,7 Hektar umfasst, wird wie folgt begrenzt: Nördlich durch die Parkanlage des Pingusson-Gebäudes, südlich durch die Hohenzollernstraße, an die das vorhandene Gebäude der Handwerkskammer angrenzt, östlich durch die Parkanlage des Pingusson-Gebäudes sowie westlich durch die Roonstraße.

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Bebauungsplan
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Begründung
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