Bebauungsplan "Gewerbegebiet Am Schanzenberg"

Der Oberbürgermeister hat per Eilentscheidung vom 30. März 2020 den Bebauungsplan Nr. 113.05.00 „Gewerbegebiet Am Schanzenberg“  im Stadtteil Alt- Saarbrücken im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB als Satzung  beschlossen und zuvor über die im Verfahren eingegangenen Anregungen entschieden. Gemäß § 10 Abs. 2 BauGB ist eine Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde nicht erforderlich.

Ziele der Planung

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113.05.00_Geltungsbereich - LHS

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Das ehemalige Messegelände zwischen Schanzenberg und BAB 620 wurde als Standort für Verbraucher- und Fachmessen aufgegeben. Das Gelände soll jetzt einer neuen Nutzung zugeführt werden. Es eignet sich aufgrund der unmittelbaren Lage an der Autobahn und der Nähe zum nördlich der Saar gelegenen Saarstahl Werk Burbach nicht für eine lärm- und immissionsempfindliche Nutzung. Ziel des Bebauungsplans ist daher, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine gewerblich-industrielle Nachnutzung des Geländes schaffen.

Weitere Ziele der Planung waren die Sicherung der öffentlichen Erschließung durch die Straße „Am Schanzenberg“, die weitere Bestandsnutzungen im Bereich des Schanzenberges erschließt, und die Sicherung der Fuß- und Radwegebeziehungen zur Schanzenbergbrücke und zum Leinpfad.

Lage des Plangebietes

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113.05.00_Luftaufnahme - LHS

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Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Alt Saarbrücken im Distrikt Malstatter Straße. Die Fläche hat eine Größe von ca. 8,4 Hektar.

Die Lage und Abgrenzung des Plangebiets ergeben sich aus dem Geltungsbereich

Der Geltungsbereich wird begrenzt:

  • im Norden durch die BAB 620 (vorhandene Leitplanke)
  • im Osten durch die östliche Grenze des Rad- und Fußweges zwischen Eisenbahnbrücke und Straße „Am Schanzenberg“ sowie durch die Eisenbahnbrücke selbst
  • im Süden durch den Fuß des Schanzenbergs
  • im Westen durch die östliche Grenze des Flurstücks 1/54, Flur 31, Gem. Saarbrücken

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Bebauungsplan
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Begründung
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