Bebauungsplan "Gewerbegebiet Krughütter Straße"

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 5. November 2020 über die im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen entschieden und den Bebauungsplane Nr. 211.11.00 „Gewerbegebiet Krughütter Straße“ im Stadtteil Gersweiler als Satzung beschlossen.

Ziele der Planung

BBP_211.11.00_Teilbereich A - LHS

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Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine erneute Betriebserweiterung des ansässigen Maschinenbaubetriebes. Es handelt sich um einen sehr erfolgreichen Gewerbetrieb, der in den letzten Jahrzehnten schon mehrere Erweiterungen realisiert und auch die ehemalige Karstadt-Lagerhalle umgebaut hat, jetzt aber erneut an seine Kapazitätsgrenzen gestoßen ist.

 

Lage des Plangebietes

BBP_211.11.00_Teilbereich B - LHS

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Änderung des Plangeltungsbereiches

Das geplante Gewerbegebiet liegt im Stadtteil Gersweiler an der Krughütter Straße südwestlich des Stadtteil-zentrums, des Sportplatzes und der Schule. Gegenüber der Fassung des 1. Offenlagebeschlusses wurde der Bebauungsplangeltungsbereich verkleinert.

Der Geltungsbereich hat insgesamt eine Größe von 7,03 Hektar. Aufgeteilt ist der Geltungsbereich dabei in Teilbe-reich A mit ca. 6,6 Hektar und Teilbereich B mit ca. 4.280 m². Der Teilbereich A liegt an der Krughütter Straße, der Teilbereich B befindet sich auf dem Gelände der Kompostierungsanlage des Zentralen Kommunalen Entsor-gungsbetriebs. In Teilbereich A des Plangebietes soll die Erweiterung des Gewerbebetriebs erfolgen, die Flä-chen des Teilbereich B dienen als Fläche für die Neuaufforstung von Wald als Ersatz für Eingriffe in den Wald-bestand.

Der Bebauungsplan Nr. 211.11.00 „Gewerbegebiet Krughütter Straße“ ersetzt innerhalb seines Teilbereiches B in Teilen den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 211.05.00 „Zentralgärtnerei „Haferfeld“ von 1984.

 

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Bebauungsplan
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Begründung
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