Bebauungsplan "Hellwigstraße/Halbergstraße"

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 02.03.2021 über die im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen entschieden und den Bebauungsplan Nr. 135.08.00 "Hellwigstraße/Halbergstraße“ im Stadtteil St. Johann als Satzung beschlossen.

Ziele der Planung

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BBP_135.08.00 Geltungsbereich - LHS

BBP_135.08.00 Geltungsbereich - LHS

BBP_135.08.00 Geltungsbereich - LHS

Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für eine neue Polizeiinspektion und eine Nachverdichtung des Behördenstandorts durch Wohnungsbau im Bereich zwischen Mainzer Straße, Hellwigstraße und Halbergstraße. Dabei sollen – in noch festzulegendem Umfang – auch kostengünstige Wohnungen geschaffen werden.

Die Joachim-Deckarm-Halle in der Halbergstraße und die Büro- und Verwaltungsgebäude entlang der Hellwigstraße sollen unverändert erhalten bleiben.

Lage des Plangebietes

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Luftaufnahme - LHS

Luftaufnahme - LHS

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Das Plangebiet liegt im Bezirk Mitte im Stadtteil St. Johann. Die Fläche hat eine Größe von ca. 4,4 Hektar.

Der Geltungsbereich wird wie folgt abgegrenzt:

  • Im Norden: durch die Mitte der Halbergstraße zwischen den Hausnummern 82 und 112 (Deutsch-Französisches Gymnasium, DFG)
  • Im Osten: durch das DFG und die Gebäude des Landespolizeipräsidiums
  • Im Süden: durch die Mitte der Mainzer Straße zwischen den Hausnummern 126 und 134
  • Im Westen: durch die Mitte der Hellwigstraße zwischen den Hausnummern der Wohnbebauung 1 und 13

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