HTW-Erweiterung/Werderstraße

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 6. Dezember 2022 über die im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen entschieden und den Bebauungsplane Nr. 113.02.47 "HTW-Erweiterung / Werderstraße" im Stadtteil Alt-Saarbrücken als Satzung beschlossen.

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113.02.47_Stadtübersicht - LHS

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Ziele der Planung

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Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes (HTW) geschaffen werden.

Um den Flächenbedarf der HTW zu erfüllen, ist westlich der Werderstraße der Abriss der Bestandsbauten (parallel der Autobahn A620) und die anschließende Errichtung von neuen Institutsgebäuden vorgesehen. Darüber hinaus ist der Neubau eines Hochschulgebäudes an der Ecke Werder-/ Hohenzollernstraße geplant, das gleichzeitig als Auftakt bzw. Abschluss der Campusallee dient.

Lage des Plangebietes

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Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von rund 2,3 Hektar zwischen der Autobahn A 620, der Hohenzollernstraße und beidseits der Werderstraße in Alt-Saarbrücken.

Das Plangebiet wird begrenzt:

  • im Norden: durch die südliche Begrenzungslinie der BAB A 620
  • im Osten: durch das Stadtwerkegelände
  • im Süden: durch die Hohenzollernstraße bzw. die Alvenslebenstraße
  • im Westen: durch Gebäude der HTW

Die Fläche wurde gegenüber dem Aufstellungsbeschluss nach Westen (Teilfläche Gebäude 7) erweitert, um mehr Flexibilität bei der städtebaulichen Planung zu erhalten. Im Süden wurde aus Gründen der grafischen Darstellung der Planinhalte zudem der Kreuzungsbereich Hohenzollernstraße / Werderstraße mit in den Geltungsbereich einbezogen.

Die Fläche des Plangebiets wird damit um rund 780 m² vergrößert und beträgt jetzt insgesamt etwa 2,3 ha.

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Bebauungsplan
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Begründung
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