Personenstandsregister
Sie wurden mit dem Reichspersonenstandsgesetz, das zum 1.1.1876 in Kraft trat, errichtet und in den eigens eingerichteten Standesämtern geführt.
Mit der Novellierung des Personenstandsgesetzes zum 1.1.2009 können erstmals Personenstandsregister an die Archive abgegeben und dort nach Archivrecht benutzt werden. Informationen zu den anfallenden Gebühren finden Sie im Gebührenverzeichnis im Downloadbereich.
Die Register werden nach bestimmten Fristen geschlossen und dem zuständigen Archiv übergeben:
- Geburtsregister: 110 Jahre
- Heiratsregister: 80 Jahre
- Sterberegister: 30 Jahre
Welche Orte finden Sie in den im Stadtarchiv aufbewahrten Zivilstandsregistern?
Ort | |
Altenkessel | Herrensohr |
Bischmisheim | Jägersfreude |
Bliesransbach | Klarenthal |
Brebach-Fechingen | Malstatt-Burbach |
Bübingen | Rentrisch |
Dudweiler | Saarbrücken |
Ensheim | Schafbrücke |
Eschringen | Scheidt |
Gersweiler | St. Arnual |
Güdingen | St. Johann |