Zivilstandsregister 1798 bis 1876

Auch die Zivilstandsregister sind im Leseraum nach Archivrecht benutzbar.

In den Zivilstandregistern sind Geburten, Heiraten und Todesfälle eingetragen. Sie sind im linksrheinischen Deutschland die Nachfolger der Kirchenbücher und die Vorläufer der Personenstandsregister.

Die Entstehung der Zivilstandsregister geht auf die französische Revolution zurück. In der danach entstandenen ersten Französischen Republik wurde die Eintragung von Geburt, Heirat und Tod als staatliche Aufgabe organisiert und zuerst den Kantonsverwaltungen, ab 1800 den Mairien zugewiesen.

Niederschlag dieser Tätigkeit sind die Zivilstandsregister. Die Beurkundungen wurden darin überkonfessionell und nach festen Regeln vorgenommen, deshalb sind sie genauer und einheitlicher als die Kirchenbücher.

Die heutige Stadt Saarbrücken wurde mit dem gesamten linksrheinischen Deutschland 1798 in die erste Französische Republik eingegliedert.

Mit September 1798 beginnen daher in Saarbrücken die Zivilstandsregister. Sie wurden bis zum November 1815 in französischer Sprache geführt. Von 1798 bis 1805 sind die Einträge nach dem französischen Revolutionskalender datiert. Nach der Übernahme der Regierungsgewalt durch Preußen am 1. Dezember 1815 wurden sie im linksrheinischen Gebiet in Deutsch fortgesetzt.

Die Zivilstandsregister enden mit dem 31.12.1875.

Welche Orte finden Sie in den hier aufbewahrten Zivilstandsregistern?

Ort

Laufzeit

Saarbrücken

1798 – 1875

St. Johann (Saar)

1798 – 1875

Malstatt-Burbach

1798 – 1875

St. Arnual

1798 – 1875

Güdingen

1798 – 1875

Bübingen

1798 – 1875

Brebach-Halberg

1798 – Juni 1859

Bischmisheim

September 1802 (An XI) – 1812

Fechingen

September 1802 (An XI) – 1812

Gersweiler

1802 – 1812

Klarenthal

1802 – 1812

Durch äußere Einflüsse (Kriege, Brände u. ä.) kam es teilweise zu Verlusten von Zivilstandsregistern.

Weitere Informationen finden Sie im Online-Findmittel.