Ausländerbehörde - Sozialamt - Jobcenter
Zur Erlangung des Aufenthaltstitels
Zentrale Ausländerbehörde in Lebach ändert Verfahren für ukrainische Flüchtlinge
Seit dem 9. Mai gilt zur Erlangung eines Aufenthaltstitels folgender Ablauf:
Bereits in der Landesaufnahmestelle registrierte Geflüchtete aus der Ukraine können in einer als Großraumbüro eingerichteten Zelthalle (gegenüber Pommernstraße 1 in Lebach) ohne Termin bei der Ausländerbehörde vorbesprechen, um ihren Aufenthaltstitel nach § 24 Aufenthaltsgesetz zu erhalten.
Adresse und Öffnungszeiten
Zentrale Ausländerbehörde
AufenthaltstitelPommernstraße 1
66822 Lebach
Telefon:
+49 681 5014204
E-Mail:
zab@lava.saarland.de
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag
7.30 bis 16 Uhr
Freitag
7.30 bis 13 Uhr
Bitte beachten Sie
- Aktuell können Geflüchtete persönlich vorsprechen, die bis zum 31. März 2022 bei der Landesaufnahmestelle registriert worden sind.
- Für alle danach eingegangen Registrierungen wird ein neuer Vorsprachetermin fortlaufend bekannt gegeben.
- Die persönliche Vorsprache von Kindern bis 14 Jahren ist nicht erforderlich. Es ist ausreichend, wenn deren vollständige Unterlagen vorgezeigt werden.
Bitte mitbringen
- Registrierungsbescheinigung
- alle vorhandenen Identitäts-Nachweise wie Pässe, Identitäts-Karten, Führerschein
- sonstige Urkunden
Bitte beachten Sie
Für die nach dem Gesetz erforderliche Sachbearbeitung wird pro Person eine gewisse Zeit benötigt, für einen Vorgang müssen zwischen 20 bis 30 Minuten eingerechnet werden. Bei einem reibungslosen Ablauf können insgesamt ca. 150 bis 200 Verfahren pro Tag durchgeführt werden.
Es kann zu längeren Wartezeiten kommen, die bei dem hohen Aufkommen an registrierten Flüchtlingen aus technischen und räumlichen Gründen leider nicht zu vermeiden sind.
Anreise und Parken
Im Bereich der Bearbeitungshalle stehen keine Parkmöglichkeiten zur Verfügung. Die Landesaufnahmestelle bittet, Parkmöglichkeiten in der weiträumigen Umgebung zu nutzen. Zudem wurde die Verkehrsfühung im Areal der Landesaufnahmestelle geändert.