Medizinische Hilfe
Die medizinische Versorgung von Vertriebenen aus der Ukraine erfolgt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Das Sozialamt des Regionalverbandes stellt dazu Behandlungsscheine aus, mit denen die Betroffenen einen Arzt aufsuchen können.
Wer eine sozialversicherungspflichtige Arbeit aufnimmt, wechselt in die gesetzliche Pflichtversicherung und hat dann Anspruch auf alle Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.
Informationen zum Thema „Gesundheitsförderung mit Geflüchteten“
Der Kooperationsverbund Gesundheitliche Chancengleichheit hat auf seiner Website eine Linkliste zu Gesundheitsbezogenen Angeboten auf Ukrainisch zusammengestellt. Unter anderem sind hier Informationen zur gesundheitlichen Situation von Flüchtlingen aus der Ukraine zu finden.
Zur Unterstützung von Fachkräften, Entscheidungsträgern und Personen, die im Bereich der Gesundheitsförderung mit Flüchtlingen arbeiten, steht hier eine grundlegende Handreichung mit wichtigen Informationen zur Verfügung.
Wo gibt es medizinische Versorgung im Notfall?
In Notfällen kann die Behandlung auch ohne Behandlungsschein erfolgen. Notwendig ist ein gemeldeter Aufenthaltsort oder die Unterbringung in einer örtlichen Einrichtung. So lange kein Behandlungsschein vorliegt, können die Praxen – sollte Medikamente benötigt werden – zunächst nur ein Privatrezept ausstellen.
Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen
Die Kriegsvertriebenen haben Anspruch auf Schutzimpfungen und Vorsorgeuntersuchungen.
Akute Erkrankungen und Schmerzen
Das Asylbewerberleistungsgesetz ermöglicht die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln. Auch die Versorgung von Schwangeren ist darüber abgedeckt. Beim Arzt bekommt man die Verschreibung (Rezept), das in jeder Apotheke eingelöst werden kann.
Psychosoziale Unterstützungsangebote
In medizinisch notwendigen Einzelfällen kann eine Psychotherapie nach dem AsylbLG erbracht werden. Hier greift eine Sonderregelung. Die Beratung erfolgt beim niedergelassenen Arzt.
Der Landesverband Saarland des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) unterhält in der Landesaufnahmestelle Lebach und in Saarbrücken-Burbach ein psychosoziales Zentrum (PSZ). Flüchtlinge erhalten im dort eine umfassende psychologische Betreuung und psychotherapeutische Behandlung. Im PSZ sind Psychologen und Therapeuten, Sozialarbeiter und Kulturmittler beschäftigt.
Kontakt
Deutsches Rotes Kreuz LV Saarland
Psychosoziales BeratungszentrumHochstraße 110
66115 Saarbrücken
Telefon:
+49 681 9764269
Fax:
+49 681 9764290
E-Mail:
bauerl@lv-saarland.drk.de
Website:
http://www.lv-saarland.drk.de/Migration_Integration
Angebote in Ukrainisch oder Russisch
Die Kassenärtzliche Vereinigung hat eine Übersicht mit Praxen zusammen gestellt, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ukrainische und/oder russische Sprachkenntnisse haben.
Der Verein Beratung interkulturell berät und vermittelt Kontakte - zum Beispiel zu Psychotherapeutinnen und Pychotherapeuten. Der Verein arbeitet mit Sprachmittlerinnen in vielen Sprachen.
Adresse und Kontakt
Beratung Interkulturell von Frauen für Frauen (BIFF)
Rosenstraße 3166111 Saarbrücken
Telefon:
+49 681 373535
E-Mail:
interkult@freenet.de
Öffnungszeiten
Montag - Freitag
8 - 14.30 Uhr
Weitere Beratungsstellen
Hier finden Sie eine Übersicht zu weiteren Beratungsstellen.
Impfpflicht gegen Masern
In Deutschland gilt für die Aufnahme von Kindern in den Kindertagesstätten eine Impfpflicht gegen Masern. Die Impfungen führen Kinderärzte und Kinderärztinnen und Arztpraxen durch.