Erste Anlaufstellen
Herzlich willkommen in Saarbrücken. Sie sind nun an einem sicheren Ort. Wir möchten Ihnen mit dieser Information helfen, sich schnell zurechtzufinden.
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1. Registrierung bei der Zentralen Ausländerbehörde
Wir bitten alle Kriegsvertriebenen aus der Ukraine, sich in Lebach in der Landesaufnahmestelle bei der Zentralen Ausländerbehörde des Saarlandes zu registrieren.
Für alle ukrainischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger mit einem gültigen Nationalpass ist ein visumsfreier Aufenthalt von 90 Tagen möglich. Die Registrierung hilft jedoch, um schneller Hilfen zu bekommen.
Sie erreichen Lebach mit der Saarbahn oder mit dem Auto.
Telefon +49 681 5014204, von Montag bis Freitag von 7.30 bis 16 Uhr, E-Mail: zab@lava.saarland.de (Betreff „Ukraine“)
Adresse und Anfahrt
Zentrale Ausländerbehörde
RegistrierungSchlesierallee 17
66822 Lebach
Telefon:
+49 681 5014204
E-Mail:
zab@lava.saarland.de
Öffnungszeiten
Montag - Freitag
7.30 -16 Uhr
2. Lebensunterhalt
Als registrierter Flüchtling haben Sie zunächst Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Für die Auszahlung ist in Saarbrücken das Sozialamt des Regionalverbands zuständig. Wenn man einen Aufenthaltstitel oder eine Fiktionsbescheinigung erhalten hat, wechselt man in der Regel zum Jobcenter.
Sie können Fragen auf Deutsch beim Sozialamt telefonisch klären: 0681 506 4948 und 0681 506 4949, sowie per E-Mail: sozialamt@rvsbr.de. Seit März 2024 muss man beim Sozialamt einen Termin vereinbaren, wenn man ein Anliegen hat.
Informationen können auch auf der Website des Regionalverbands abgerufen werden.
Regionalverband Saarbrücken
Sozialamt, Fachdienst SozialesEuropaallee 11
66111 Saarbrücken
Telefon:
+49 681 506-4948 oder +49 681 506-4949
E-Mail:
sozialamt@rvsbr.de
Website:
https://www.regionalverband-saarbruecken.de/soziales/sozialamt/
Öffnungszeiten
Montag
8 bis 12 Uhr
und
13.30 bis 15 Uhr
Mittwoch
8 bis 12 Uhr
und
13.30 - 15 Uhr
Donnerstag
13.30 bis 17.30 Uhr
Freitag
8 bis 12 Uhr
3. Wohnen
Wenn Sie bei Ankunft noch nicht über eine Unterkunft verfügen, erklären Sie bei der Registrierung in Lebach, dass Sie eine Unterkunft benötigen. Dann können Sie zunächst in der Landesaufnahmestelle bleiben und werden danach in eine saarländische Kommune zugewiesen.
Wohnungen
Wenn Sie in Saarbrücken eine Wohnung anmieten wollen, sollten Sie mit dem Sozialamt bzw. Jobcenter des Regionalverbands Kontakt aufnehmen, bevor Sie den Mietvertrag unterschreiben, um die Übernahme der Mietkosten zu klären. Die Höhe der Kostenübernahme orientiert sich an den Sätzen der anerkannten Kosten der Unterkunft.
Regionalverband Saarbrücken
Sozialamt, Fachdienst SozialesEuropaallee 11
66111 Saarbrücken
Telefon:
+49 681 506-4948 oder +49 681 506-4949
E-Mail:
sozialamt@rvsbr.de
Website:
https://www.regionalverband-saarbruecken.de/soziales/sozialamt/
Öffnungszeiten
Montag
8 bis 12 Uhr
und
13.30 bis 15 Uhr
Mittwoch
8 bis 12 Uhr
und
13.30 - 15 Uhr
Donnerstag
13.30 bis 17.30 Uhr
Freitag
8 bis 12 Uhr
4. Anmeldung beim Bürgeramt
Nachdem Sie sich bei der Ausländerbehörde registriert und eine Wohnung in Saarbrücken bekommen haben, melden Sie sich beim Bürgeramt an. Das müssen Sie innerhalb von 14 Tagen nach Einzug in die Wohnung erledigen.
Persönliche Anmeldung
- Sie buchen einen Termin beim Bürgeramt. Jeden Vormittag schaltet das Bürgeramt circa 100 neue Termine frei.
- Sie kommen mit einer deutschsprachigen Person zum gebuchten Termin ins Bürgeramt.
- Folgende Dokumenten müssen Sie mitbringen:
- Pass
- die Registrierung von der Ausländerbehörde in Lebach
- von dem Hauptmieter oder Hausbesitzer Ihrer Wohnung ausgefüllte Wohnungsgeberbescheinigung
- Wenn vorhanden bringen Sie Ihre Urkunden mit
Kontakt für Frauen und queere Menschen
Frauenbüro
Rathausplatz66111 Saarbrücken
Telefon:
+49 681 905-1649
Fax:
+49 681 905-2044
E-Mail:
frauenbuero@saarbruecken.de
Website:
frauenbuero.saarbruecken.de
Anlaufstellen für Frauen
Weitere wichtige Anlaufstellen für Frauen - auch in Not- und Gewaltsituationen sowie eine Broschüre für Frauen in schwierigen Situationen (auch in russischer Sprache).