Wohnen
Unterkunft finden
Von Lebach nach Saarbrücken
Wenn Sie bei Ankunft im Saarland noch nicht über eine Unterkunft verfügen, erklären Sie bei der Registrierung in Lebach, dass Sie eine Unterkunft benötigen. Dann können Sie zunächst in der Landesaufnahmestelle bleiben und werden danach in eine saarländische Kommune (zum Beispiel Saarbrücken) zugewiesen.
Wenn Sie von Lebach nach Saarbrücken zugewiesen werden, kommen Sie in der Regel zunächst in eine Sammelunterkunft. Von dort aus wird Ihnen durch die Stadt eine längerfristige Unterkunft in einer Wohnung oder Gemeinschaftsunterkunft zugewiesen.
Direkt in Saarbrücken
Wenn Sie direkt nach Saarbrücken gekommen sind und selbst eine Wohnung gefunden haben, sollten Sie mit dem Sozialamt des Regionalverbands Kontakt aufnehmen, um die Übernahme der Mietkosten zu klären. Es besteht Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Höhe der Mietkosten
Die Höhe der Kostenübernahme für Miete und Nebenkosten orientiert sich an den Sätzen der sogenannten „Kosten der Unterkunft“. Wenn Sie von Verwandten oder Bekannten als Gäste aufgenommen wurden, können Sie beim Sozialamt die Übernahme der Nebenkosten beantragen. Wenn Sie längerfristig dort bleiben können, können Sie mit Einverständnis des Vermieters auch einen Untermietvertrag abschließen. Die Mietkosten werden dann ebenfalls durch das Sozialamt übernommen.
Wichtig
- Vor Abschluss eines Mietvertrages immer mit dem Sozialamt klären, ob die Miethöhe akzeptiert wird.
- bei privaten Mietverträgen auf die Mietkonditionen achten, insbesondere auf die Kündigungsfristen.
Regionalverband Saarbrücken
Sozialamt, Fachdienst SozialesEuropaallee 11
66111 Saarbrücken
Telefon:
+49 681 506-4948 oder +49 681 506-4949
E-Mail:
sozialamt@rvsbr.de
Website:
https://www.regionalverband-saarbruecken.de/soziales/sozialamt/
Öffnungszeiten
Montag
8 bis 12 Uhr
und
13.30 bis 15 Uhr
Mittwoch
8 bis 12 Uhr
und
13.30 - 15 Uhr
Donnerstag
13.30 bis 17.30 Uhr
Freitag
8 bis 12 Uhr
Welche Miethöhe wird vom Sozialamt anerkannt?
Die Wohnungskosten müssen "angemessen" sein. Wohnraum gibt es zu unterschiedlichen Preisen. Der Regionalverband Saarbrücken übernimmt nur Mieten, wenn die Wohnungen entsprechend der Familiengröße eine Höchstbetrag nicht übersteigen. Hierzu gibt es beim Regionalverband Saarbrücken eine entsprechende Tabelle. Im Zweifelsfall sollten betroffene sich mit dem Sachbearbeiter des Sozialamtes absprechen.
Möbel
Wer eine Wohnung aber noch keine Möbel hat, kann beim Regionalverband Saarbrücken einen Antrag auf Wohnungs-Erstausstattung zu stellen. Der Regionalverband wird den Bedarf prüfen und entsprechende Leistungen auszahlen.
Freie Wohnung oder Gästezimmer anbieten
Sie können eine freie Wohnung anbieten? Dann registrieren Sie sich auf unserer Webseite und helfen Sie, Menschen ein neues zu Hause zu geben.
Auch freie Gästezimmer sind willkommen und können eine wichtige Alternative für die erste Zeit sein, bis eine dauerhafte Unterkunft gefunden ist. Sie können Gästezimmer über das Formular melden. Gästezimmer sind als mietfreie Unterkunft gedacht. Wenn Sie die Unterkunft längerfristig anbieten können und wollen, ist auch ein Mietverhältnis möglich.
Private Wohnungen, die der Stadt gemeldet werden, kommen in den städtischen Wohnungspool. Sie werden an Personen vermittelt, die von der Ausländerbehörde eine "Zuweisung" für Saarbrücken erhalten.
Mülltrennung
Was gehört wohin? Der ZKE zeigt auf seinen Plakaten, welcher Müll wie entsorgt wird - in zahlreichen verschiedenen Sprachen, als praktischer PDF-Download zum Ausdrucken.