Beglaubigungen und Führungszeugnis

Informationen über Beglaubigungen von Abschriften und Fotokopien sowie über polizeiliche Führungszeugnisse, vorausgesetzt Ihr Wohnsitz ist Saarbrücken. 

Beglaubigungen und Führungszeugnisse gibt es in den Saarbrücker Bürgerämtern. 

Beglaubigung

Beglaubigungen von Abschriften und Fotokopien

Die amtliche Beglaubigung darf nur unter der Voraussetzung vorgenommen werden, dass
1. die Urschrift von einer Behörde ausgestellt ist oder
2. die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde
3. für interne Zwecke/eigenes Verwaltungsverfahren benötigt wird. 

Wichtig:
Ist das Original nicht von einer Behörde ausgestellt worden oder ist die Ablichtung für private Zwecke und nicht zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt, kann die Beglaubigung nur von einem Notar vorgenommen werden. 

Die amtliche Beglaubigung kann grundsätzlich nur durchgeführt werden, sofern die vorgelegten Schriftstücke in deutscher Sprache gehalten sind. Ausländische Dokumente oder dt. Übersetzung eines ausländischen Dokuments und öffentliche Urkunden (z.B. Zeugnisse) können nicht beglaubigt werden. 

Weitere Hinweise zur Verwendung ausländischer, öffentlicher Urkunden in Deutschland erhalten Sie hier: http://konsularinfo.diplo.de/contentblob/1615026/Daten/4664539/Urkunden

Notwendige Unterlagen:
Original und Fotokopie des zu beglaubigenden Schriftstücks, die Fotokopien sind mit zu bringen. Nur in Ausnahmefällen können in den Bürgerämtern Kopien gemacht werden.  

Bearbeitungszeit:
Sie können das beglaubigte Schriftstück gleich wieder mitnehmen. Ab drei Beglaubigungen behalten wir uns jedoch vor, mit Ihnen einen Abholtermin abzusprechen. 

Beglaubigungen von Unterschriften
Eine Unterschrift kann nur beglaubigt werden, wenn sie in Gegenwart des beglaubigenden Bediensteten vollzogen oder anerkannt wird. D.h. die Person, deren Unterschrift beglaubigt werden soll, muss immer persönlich vorsprechen. 

Unterschriftsbeglaubigungen sind nicht für privatrechtliche Zwecke möglich.

Ebenso wenig dürfen Unterschriften für Grundstücksangelegenheiten, Erbschaftssachen, Willenserklärungen (Testamente), standesamtliche Angelegenheiten, Hypotheken-, Kreditsachen, Löschungsbewilligungen, Erklärungen verfahrensrechtlichen Inhalts (z. Bsp. Anmeldung zum Vereinsregister oder Anmeldung zur Eintragung Handelsregister), Vereinsangelegenheiten, Texte in ausländischer Sprache sowie Unterschriften ohne dazugehörigen Text, Schriftstücke die für die Vorlage bei einer ausländischen Behörde oder Stelle bestimmt sind beglaubigt werden.  

Notwendige Unterlagen:
Personalausweis

Gebühren:

Leistung   Gebühren
Beglaubigungen von Unterschriften je Unterschrift 2,55 Euro
Beglaubigung von Abschriften, Fotokopien

jede angefangene Seite

3,00 Euro
     
Fotokopien je Kopie 0,71 Euro

Führungszeugnis

Um ein Führungszeugnis zu beantragen, müssen Sie in Saarbrücken gemeldet sein.  

Der Antrag ist persönlich zu stellen. Die Erteilung einer Vollmacht ist rechtlich nicht zulässig.

Bitte bringen Sie Reisepass oder Personalausweis mit. Nur in Ausnahmefällen können Sie ein Führungszeugnis schriftlich beantragen. Wegen der notwendigen Angaben zu Ihrem schriftlichen Antrag nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

Bei Bewerbungen für den öffentlichen Dienst ist eine genaue Adressangabe der Behörde nötig.

Die Bearbeitungszeit beim Bundeszentralregister kann mehrere Wochen andauern.

Für Minderjährige kann auch der gesetzliche Vertreter den Antrag stellen (Ausweis und gegebenenfalls Vertretungsbefugnis sind mit vorzulegen).

Die Gebühr beträgt 13 Euro.

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