Namensänderung

Alle Informationen zur personenstandsrechtlichen Namensänderung auf einen Blick

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Arten der Namensänderung

Welche Arten der Namensänderung gibt es und wer ist hier für mich zuständig?

  • Unterschied zwischen behördlicher und personenstandsrechtlicher Namensänderung

    Der Unterschied liegt in der Herleitung der Namensänderung. Eine personenstandsrechtliche Namensänderung stützt sich auf bestehende Namen von Partnern, Vorfahren, früheren oder transliterierende Schreibweisen.

    Bei der behördlichen Namensänderung hingegen werden alle Fälle erfasst, welche keine Herleitung besitzen, das heißt Namensänderungen, welche nicht über die personenstandsrechlichen Möglichkeiten erzielt werden können. Dies ist bspw. aufgrund persönlicher Unzufriedenheit mit dem Namen oder geänderten Schreibweisen meistens der Fall.

  • Zuständigkeit von behördlichen Namensänderungen

    Bei Einwohnern der Landeshauptstadt Saarbrücken ist für behördliche Namensänderungen die Einbürgerungsstelle des Saarbrücker Bürgeramtes (namensaenderung@saarbruecken.de) zuständig.

  • Zuständigkeit von personenstandsrechtlichen Namensänderungen

    Personenstandsrechtliche Namenserklärungen können von jedem deutschem Standesamt entgegengenommen werden. Beachten Sie, dass die abgegebene Erklärung jedoch erst nach Prüfung und Eintragung durch das registerführende Standesamt wirksam wird.

    Hier kommt es also darauf an, in welchem Register (Geburtenregister, Eheregister oder LP-Register) die Änderung des Namens erfolgen soll und an welchem Ereignisort das heutige Standesamt liegt.

Namensrechtreform ab 01.05.2025

Ab 01.05.2025 hat der Gesetzgeber eine Reihe von neuen Möglichkeiten zur personenstandsrechtichen Namensänderung geschaffen. Dadurch kann nun ein Doppelname sowohl für den Ehenamen, als auch für den Geburtsnamen von Kindern bestimmt werden.

 

Personenstandsrechtliche Nämensänderungen im Überblick

Änderung des Vornamens:

  • Sortierung der Reihenfolge von Vornamen

Änderung des Familiennamen von Ehegatten:

  • Bestimmung eines gemeinsamen Ehenamens
  • Bestimmung eines gemeinsamen LP-Namens
  • Bestimmung eines Begleitnamens zum Ehe-/ oder LP-Namen
  • Wiederannahme des Geburtsnamen

Änderung des Familiennamens von Kindern (auch volljährige):

  • Namenserteilung (minderjähriges Kind erhält Familienname des nicht sorgeberechtigen Elternteiles)
  • Einbenennung (Kind erhält gemeinsamen Ehename des Partners des Elternteiles)
  • Widerruf der Einbennenung (Rückbenennung)

Angleichung von Namen:

  • Anpassung ausländischer Vor- und Nachnamen an die deutsche Schreibweise
  • Anpassung ausländischer Namensschreibweisen (Namensketten, Vatersname, Mittelname) an die deutsche Schreibweise
  • Anpassung von Nachnamen nach sorbischer / friesischer / dänischer Tradition

Zum Namens-Konfigurator

Unsicher, welche Möglichkeiten es in der Namensänderung gibt? Testen Sie hier Ihre Möglichkeiten.

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Kontaktanfrage zur Namensänderung

Für eine Vorprüfung senden Sie uns bitte bereits eine Kopie Ihres Ausweisdokumentes (Personalausweis / Reisepass) mit. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um sensible Dokumente handelt, so dass Sie Informationen, die nicht der Identitätsfeststellung

Kontakt zum Standesamt

Standesamt Saarbrücken

Rathausplatz 1
66111 Saarbrücken

Telefon: +49 681 905-0 (Servicecenter)
Fax: +49 681 905-1894

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Montag - Mittwoch, Freitag
8.30 bis 12 Uhr

Donnerstag
8 bis 18 Uhr

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