Einbürgerung

Hier finden Sie Informationen über die Voraussetzungen und das Verfahren zur Einbürgerung.

WIE WERDE ICH DEUTSCHE/R?

Wer dauerhaft in Deutschland lebt, aber noch nicht deutscher Staatsangehöriger ist, kann sich einbürgern lassen. Dazu ist ein Antrag nötig.

Ab dem 16. Geburtstag können Ausländer diesen Antrag selbst stellen. Für jüngere Personen müssen ihre gesetzlichen Vertreter die Einbürgerung beantragen (in der Regel die Eltern).

Das Gesetz schreibt nicht vor, wie der Antrag aussehen muss. Die zuständigen Einbürgerungsbehörden halten aber Antragsformulare bereit. Es empfiehlt sich, diese zu benutzen. Sie erleichtern der Behörde eine schnelle Entscheidung.

Hinweis

Wir versuchen derzeit, wegen der hohen Nachfrage, auf persönliche Beratungsgespräche zu verzichten, damit wir mehr Termine für die Antragstellung anbieten können. Gerne können Sie sich jedoch in unseren Telefonzeiten von uns beraten lassen oder uns über unsere E-Mail-Adresse kontaktieren.

NEUES STAATSANGEHÖRIGKEITSGESETZ SEIT 27. Juni 2024

Am 27. Juni 2024 ist das neue Staatsangehörigkeitsgesetz in Kraft getreten. Die wichtigsten Änderungen für die Einbürgerung:

Kürzere Aufenthaltszeit

Ein Anspruch auf eine Einbürgerung besteht nun bereits nach fünf statt nach acht Jahren rechtmäßigem gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland. Für eine weitere Verkürzung auf drei Jahre sind die Anforderungen nun jedoch höher geworden. Dies ist bei besonderen Integrationsleistungen und besonders guten Deutschkenntnissen (C1) möglich. In diesem Fall ist zudem der Bezug von den meisten Sozialleistungen schädlich.

Generelle Hinnahme der Mehrstaatigkeit

Deutschland erlaubt nun bei einer Einbürgerung generell den Beibehalt der bisherigen Staatsangehörigkeit. Voraussetzung hierfür ist, dass das andere Land, dessen Staatsangehörigkeit Sie derzeit besitzen, auch das Innehaben mehrerer Staatsangehörigkeiten erlaubt.

Neuregelung der Lebensunterhaltssicherung

Für einen Anspruch auf Einbürgerung ist der Bezug von Sozialhilfe, Bürgergeld oder Grundsicherung jetzt grundsätzlich schädlich, auch wenn dieser nicht zu vertreten ist. Ausnahmen gelten nur für bestimmte Einzelfälle.

Deutschkenntnisse

Bei bestimmten Personengruppen wie Gastarbeitern gelten nun vereinfachte Anforderungen an die Deutschkenntnisse, diese Personen müssen nicht immer ein Deutschzertifikat vorlegen, sie müssen sich jedoch bei dem Gespräch vor Ort ausreichend auf Deutsch verständigen können.

Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung

Das Bekenntnis wurde erweitert und erhält einen noch wichtigeren Stellenwert im Einbürgerungsverfahren und auch danach.

Einbürgerungsfeiern

Es wurde gesetzlich festgeschrieben, dass alle Einbürgerungsurkunden im Rahmen einer öffentlichen Einbürgerungsfeier ausgehändigt werden sollen. Bei der Stadt Saarbrücken ist dies bereits seit vielen Jahren gängige Praxis, die Feiern finden in unserem schönen Rathausfestsaal statt.

Terminanfrage

Wir versuchen derzeit, wegen der hohen Nachfrage, auf persönliche Beratungsgespräche zu verzichten, damit wir mehr Termine für die Antragstellung anbieten können. Gerne können Sie sich jedoch in unseren Telefonzeiten von uns beraten lassen oder uns über unsere E-Mail-Adresse kontaktieren.

Unter folgendem Link können Sie uns Ihre notwendigen Informationen für eine Terminzuteilung übermitteln.

ANTRAGSFORMULAR UND ALLGEMEINE HINWEISE

Hier können Sie unser Antragsformular herunterladen. Füllen Sie es bitte handschriftlich aus und bringen Sie es zu Ihrem Termin mit. In dem anderen Dokument finden Sie allgemeine Hinweise zur Antragstellung wie zum Beispiel die allgemeinen Voraussetzungen und notwendige Unterlagen.

Kontaktdaten

Bitte beachten Sie, dass die Landeshauptstadt Saarbrücken im Bereich Einbürgerung nur zuständig ist für Personen, die mit erstem Wohnsitz in Saarbrücken wohnen. Sollten Sie in einer anderen Stadt oder Gemeinde wohnen, so wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Stelle.

Der Regionalverband Saarbrücken ist für die Gemeinden Friedrichsthal, Großrosseln, Heusweiler, Kleinblittersdorf, Püttlingen, Quierschied, Riegelsberg und Sulzbach zuständig. Mehr Informationen erhalten Sie beim Ordnungsamt des Regionalverbandes.

Sollten Sie in Völklingen wohnen, so wenden Sie sich dort bitte an das Standesamt Völklingen

Auf der Seite der Bürgerdienste finden Sie die für Sie zuständige Stelle im Saarland.

Bitte haben Sie Verständnis, dass eine unaufgeforderte Zusendung von Antragsunterlagen nicht berücksichtigt wird, verwenden Sie für eine Terminanfrage den oben angegebenen Link.

 

Ihr Kontakt zur Landeshauptstadt

Myriam Oswald

Bürgeramt City
Telefon: +49 681 905-1726
E-Mail: einbuergerung@saarbruecken.de

Telefonzeit täglich 8 bis 9Uhr

Rene Jung

Bürgeramt City
Telefon: +49 681 905-1945
Fax: +49 681 905-1549
E-Mail: einbuergerung@saarbruecken.de

Telefonzeit täglich 8 – 9Uhr

Louisa Mertes

Telefon: +49 681 905 - 1624
Fax: +49 681 905-1549
E-Mail: einbuergerung@saarbruecken.de

Telefonzeit täglich 8 bis 9 Uhr

Antje Mundt

Bürgeramt City
Telefon: +49 681 905-1443
Fax: +49 681 905-1549
E-Mail: einbuergerung@saarbruecken.de

Telefonzeit täglich 8 – 9Uhr

Samuel Stengele

Telefon: +49 681 905-1563
Fax: +49 681 905-1549
E-Mail: einbuergerung@saarbruecken.de

Telefonzeit Dienstag bis Freitag, 8 bis 9 Uhr

Katharina Prietzel

Bürgeramt City
Telefon: +49 681 905-1517
Fax: +49 681 905-1549
E-Mail: einbuergerung@saarbruecken.de

Telefonzeit Montag bis Donnerstag, 8 bis 9 Uhr