Maklerwesen

Die Landeshauptstadt ist für verschiedene Erlaubnisse nach der Gewerbeordnung zuständig.

Das Ordnungsamt der Landeshauptstadt Saarbrücken ist zuständig für die nachstehenden gewerberechtlichen Erlaubnisse nach § 34 c, 34 f, 34 h und 34 i der Gewerbeordnung (GewO), sofern die Firma oder der/die Antragsteller/in ihren/seinen Betriebssitz im Gebiet der Landeshauptstadt Saarbrücken hat.

Diese Regelungen gelten für

  • Immobilienmakler (§ 34 c, Abs. 1 Nr. 1)
  • Darlehensvermittler (§ 34 c, Abs. 1 Nr. 2)
  • Bauträger und Baubetreuer (§ 34 c, Abs. 1 Nr. 3a und 3 b)
  • Wohnimmobilienverwalter (§ 34 c, Abs. 1 Nr. 4)
  • Finanzanlagenvermittler (§34f)
  • Honorar-Finanzanlagenberater (§34h)
  • Immobiliardarlehensvermittler (§ 34 i)

Kontakt

Ordnungsamt

Großherzog-Friedrich-Straße 111
66121 Saarbrücken

Bus & Bahn: Saarbahn, Haltestelle Uhlandstraße

Telefon: +49 681 9050
Fax: +49 681 905-3579

E-Mail: ordnungsamt@saarbruecken.de

Öffnungszeiten

Montag
8.30 bis 12 Uhr
und 13.30 bis 15:30 Uhr

Dienstag - Mittwoch, Freitag
8.30 bis 12 Uhr

Donnerstag
8 bis 18 Uhr

Hinweis

Bitte telefonisch unter +49 681 9050 oder 115, oder per E-Mail, einen Termin vereinbaren.

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