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Nach den Vorschriften der Gewerbeordnung ist der Gewerbetreibende verpflichtet, den Beginn eines Gewerbebetriebes, die Verlegung der Betriebsstätte, Veränderungen im Gewerbegegenstand und die Aufgabe des Gewerbebetriebes zeitnah anzuzeigen.
Voraussetzungen | notwendige Unterlagen | Gebühr |
Einzelunternehmung |
Vorlage eines gültigen Personalausweises oder einer Vollmacht und Kopie des Personalausweises des Gewerbetreibenden Je nach Gegenstand der Einzelunternehmung sind evt. zusätzlich Bestätigung über Eintragung in die Handwerksrolle, Maklererlaubnis, polizeiliches Führungszeugnis, Auszug aus Gewerbezentralregister etc. vorzulegen |
55,00 Euro |
Eingetragener Kaufmann (eK) |
Wie Einzelunternehmung - allerdings ist zusätzlich die Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges erforderlich | 55,00 Euro |
Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) | Wie Einzelunternehmung- allerdings sind alle Gesellschafter zur Meldung verpflichtet. Anmeldung in Vollmacht und Kopie des Personalausweises ist möglich. | 55,00 Euro pro Gesellschafter |
Offene Handelsgesellschaft (OHG) |
Wie GbR - allerdings ist zusätzlich die Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges erforderlich. |
55,00 Euro pro Gesellschafter |
Kommanditgesellschaft (KG) |
Personalausweis, Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugesund ggf. notwendige Erlaubnisse | 55,00 Euro |
Kapitalgesellschaften |
Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges oder, wenn die Eintragung im Handelsregister noch nicht erfolgte, eine Kopie des notariellen Gesellschaftsvertrages sowie ggf. notwendige Erlaubnisse (Maklererlaubnis etc.) |
55,00 Euro |
Zum Nachweis eines Betriebssitzes in Saarbrücken erbitten wir – sofern Sitz der Betriebsstätte abweichend von der Wohnanschrift und nicht im eigenen Eigentum des Gewerbemeldenden – die Vorlage des Mietvertrages zwischen dem Hauseigentümer und dem Gewerbetreibenden oder eine schriftliche, kurze Einverständniserklärung des Hauseigentümers.
Bei Gewerbeanmeldung von ausländischen Staatsangehörigen ist eine Aufenthaltsgenehmigung der zuständigen Ausländerbehörde vorzulegen, die die Erlaubnis beinhaltet, eine selbständige Gewerbstätigkeit aufzunehmen.
Ein in einem ausländischen Handelsregister eingetragenes Unternehmen hat die entsprechenden Eintragungsunterlagen nebst deutscher Übersetzung (von vereidigtem Übersetzer) vorzulegen.
Voraussetzungen | Notwendige Unterlagen | Gebühr | ||||
|
|
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Voraussetzungen |
notwendige Unterlagen |
Gebühr |
Änderung der Betriebsanschrift |
- gültiger Personalausweis oder Vollmacht und Kopie des Personalausweises des Gewerbetreibenden.
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45,00 Euro |
Änderung in der gewerblichen Betätigung |
- ggf. notwendige Erlaubnisse (Handwerkskammereintrag etc.), bei vorherrschender Eintragung ins Handelsregister entsprechender Handelsregisterauszug, aus dem die Änderung der Tätigkeit hervorgeht |
45,00 Euro |
Namensänderung |
Vorlage eines aktuellen Personalausweises. Bei ins Handelsregistereingetragene Gewerbebetriebe ist ein Nachweis der Namensänderung mittels Handelsregisterauszug notwendig. |
45,00 Euro |
Bei GbR oder OHG ist die entsprechende Ummeldung für jeden Gesellschafter zu tätigen.
Bei Ummeldung in eine neue Anschrift erbitten wir zum Nachweis eines Betriebssitzes in Saarbrücken erbitten wir – sofern der neue Sitz der Betriebsstätte abweichend von der Wohnanschrift und nicht im eigenen Eigentum des Gewerbemeldenden – die Vorlage des Mietvertrages zwischen dem Hauseigentümer und dem Gewerbetreibenden oder eine schriftliche, kurze Einverständniserklärung des Hauseigentümers.
Die Begleichung der entstehenden Verwaltungsgebühr bei Gewerbemeldung auf dem Postweg kann mittels Verrechnungsscheck geschehen, andernfalls geht Ihnen eine Rechnung zu.
Bei persönlicher Vorsprache ist es nicht erforderlich ein Gewerbemeldeformular vorab auszufüllen. Die/der Sachbearbeiter/-in wird mit ihnen gemeinsam das notwendige besprechen und ihnen – sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind - eine Gewerbemeldebescheinigung ausstellen.
Führungszeugnisse und Gewerbezentralregisterauszüge sind beim Bürgeramt des Wohnortes des Antragstellers/der Antragstellerin zu beantragen.
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Saarbrücken haben, sprechen Sie bitte persönlich mit Ihrem Personalausweis oder ihrem Reisepass in einem der Saarbrücker Bürgerämter vor. Die Erteilung einer Vollmacht ist rechtlich nicht zulässig.
Sollten auf Grund des Gewerbezweckes Führungszeugnisse und Auszüge aus dem Gewerbezentralregister benötigt werden, so können diese nur in der Form der „Belegart O“ (für Behördenzwecke) bei der Gewerbemeldestelle berücksichtigt werden. Bei Beantragung eines Führungszeugnisses / Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach Belegart O wird das Bürgeramt umgehend die Übersendung der Dokumente durch das Bundesamt für Justiz direkt an die Gewerbemeldestelle veranlassen. Auszüge aus dem Gewerbezentralregister und polizeiliche Führungszeugnisse werden von der Gewerbemeldestelle bis 3 Monate ab Ausstellungsdatum anerkannt
Die Bearbeitung beim Bundeszentralregister kann bis zu 4 Wochen dauern. Daher wird Ihnen empfohlen, diese rechtzeitig vor dem beabsichtigen Beginn der Tätigkeit zu beantragen.
Die Gebühr für einen Gewerbezentralregisterauszug und ein Führungszeugnis beträgt jeweils 13 Euro.