Versammlungen und Demonstrationen

Infos zur Anmeldung öffentlicher Versammlungen unter freiem Himmel (Demonstration, Aufzug, Kundgebung).

Frist für die Anmeldung

Eine Versammlung muss spätestens 48 Stunden bevor sie bekanntgegeben wird (Ankündigung von Ort und Zeit der Versammlung), angemeldet werden.

Die Anmeldung kann persönlich, telefonisch oder schriftlich (Brief, E-Mail, Fax) erfolgen.

Nur wenn Sie uns frühzeitig über die Einzelheiten der geplanten Versammlung informieren, können wir alle notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen rechtzeitig treffen.

Benötigte Angaben

  • Ort und Zeit (Beginn und Ende) der Versammlung
  • Thema der Versammlung
  • Angaben zum Veranstalter und Leiter der Versammlung (Vor- und Familienname, Telefonnummer, Anschrift)
  • Erwartete Personenzahl
  • Anzahl Ordner
  • Streckenverlauf aller betroffenen Straßen und Plätze, bei einem Demonstrationszug
  • Hilfsmittel während der Versammlung/des Demonstrationszuges

Für die Anmeldung verwenden Sie bitte unten stehendes Antragsformular.

Kurzfristige Anlässe/Eilversammlungen

Bei sogenannten Eilversammlungen müssen Sie die Anmeldung spätestens zeitgleich mit der Bekanntgabe bei uns oder bei der Polizei vornehmen. Die Anmeldung kann persönlich, telefonisch oder schriftlich (Brief, E-Mail, Fax) erfolgen.

Download

Bitte laden sie das Formular zunächst herunter, um eine beschreibbare PDF-Datei zu erhalten, die Sie direkt an Ihrem Rechner ausfüllen können.

Adresse

Ordnungsamt

Großherzog-Friedrich-Straße 111
66121 Saarbrücken

Bus & Bahn: Saarbahn, Haltestelle Uhlandstraße

Telefon: +49 681 9050
Fax: +49 681 905-3579

E-Mail: ordnungsamt@saarbruecken.de

Öffnungszeiten

Montag
8.30 bis 12 Uhr
und 13.30 bis 15:30 Uhr

Dienstag - Mittwoch, Freitag
8.30 bis 12 Uhr

Donnerstag
8 bis 18 Uhr

Hinweis

Bitte telefonisch unter +49 681 9050 oder 115, oder per E-Mail, einen Termin vereinbaren.

» Route berechnen

Ein Smartphones mit einem Map Marker, der auf eine Karte zeigt.

Mit dem Öffnen der Karte akzeptieren Sie die Google-Nutzungsbedingungen und das Setzen von Google-Cookies.

Mehr Infos: Datenschutzerklärung

Hintergrund

Das Versammlungsrecht ergibt sich aus Art. 8 des Grundgesetzes. Die Versammlungsfreiheit ist demnach ein geschütztes, hohes Gut. Aufgrund der verfassungsrechtlichen Bedeutung des Versammlungsrechts sind Eingriffe in die Versammlungsfreiheit an hohe rechtliche Hürden gebunden.

Demonstrationen müssen nicht genehmigt werden. Sie werden vom Veranstalter beim Ordnungsamt angemeldet und bearbeitet. Gegebenenfalls erteilt das Ordnungsamt Auflagen für die Demos. Vor Ort agiert die Vollzugspolizei als Versammlungsbehörde.

Über aktuelle Termine für Demonstrationen informiert zum Beispiel die Saarbrücker Tagespresse.