Reisegewerbekarten
Voraussetzungen
Das Ordnungsamt der Landeshauptstadt Saarbrücken ist zuständig für die Erteilung einer Reisegewerbekarte nach §55 GewO, sofern die Firma Ihren Betriebssitz oder der Antragsteller beziehungsweise die Antragstellerin den Wohnsitz im Gebiet der Landeshauptstadt Saarbrücken hat.
Gebühren
Die Verwaltungsgebühr beträgt in der Regel:
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für eine auf eine Jahr befristete Reisegewerbekarte 150€
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für eine unbefristete Reisegewerbekarte 300€
Hierbei wird die Hälfte der Gebühr bei der Antragsstellung erhoben.
Antrag
Kontakt
Ordnungsamt
Großherzog-Friedrich-Straße 11166121 Saarbrücken
Bus & Bahn: Saarbahn, Haltestelle Uhlandstraße
Telefon:
+49 681 9050
Fax:
+49 681 905-3579
E-Mail:
ordnungsamt@saarbruecken.de
Öffnungszeiten
Montag
8.30 bis 12 Uhr
und
13.30 bis 15:30 Uhr
Dienstag - Mittwoch, Freitag
8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag
8 bis 18 Uhr
Hinweis
Bitte telefonisch unter +49 681 9050 oder 115, oder per E-Mail, einen Termin vereinbaren.