Reisegewerbekarten

Die Landeshauptstadt ist für die Erteilung von Reisegewerbekarten zuständig.

Voraussetzungen

Das Ordnungsamt der Landeshauptstadt Saarbrücken ist zuständig für die Erteilung einer Reisegewerbekarte nach §55 GewO, sofern die Firma Ihren Betriebssitz oder der Antragsteller beziehungsweise die Antragstellerin den Wohnsitz im Gebiet der Landeshauptstadt Saarbrücken hat.

Gebühren

Die Verwaltungsgebühr beträgt in der Regel:

  • für eine auf eine Jahr befristete Reisegewerbekarte 150€

  • für eine unbefristete Reisegewerbekarte 300€

Hierbei wird die Hälfte der Gebühr bei der Antragsstellung erhoben.

Antrag

Antrag Reisegewerbekarte
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Kontakt

Ordnungsamt

Großherzog-Friedrich-Straße 111
66121 Saarbrücken

Bus & Bahn: Saarbahn, Haltestelle Uhlandstraße

Telefon: +49 681 9050
Fax: +49 681 905-3579

E-Mail: ordnungsamt@saarbruecken.de

Öffnungszeiten

Montag
8.30 bis 12 Uhr
und 13.30 bis 15:30 Uhr

Dienstag - Mittwoch, Freitag
8.30 bis 12 Uhr

Donnerstag
8 bis 18 Uhr

Hinweis

Bitte telefonisch unter +49 681 9050 oder 115, oder per E-Mail, einen Termin vereinbaren.

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