Wehrdienst und Zivildienst

Mit der Änderung des Wehrpflichtgesetzes zum 1. Juli 2011 wurde die gesetzliche Verpflichtung zur Ableistung des Grundwehrdienstes ausgesetzt. Gleichzeitig wurde der im Wehrpflichtgesetz angelegte freiwillige Wehrdienst fortentwickelt.

Zur Gewinnung von Bewerbern für den freiwilligen Wehrdienst übersendet das Bundesamt für Wehrverwaltung allen in Frage kommenden Personen Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften. Hierfür übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für Wehrverwaltung Familiennamen, Vornamen und gegenwärtige Anschrift zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Jahr 2012 volljährig werden.

Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen ihr nach § 18 Abs. 7 des Melderechtsrahmengesetzes widersprochen haben.

Möchten Sie der Weitergabe wiedersprechen, wenden Sie sich persönlich, schriftlich oder per E-Mail buergeramt@saarbruecken.de an eines der Saarbrücker Bürgerämter. Teilen Sie uns Ihre Geburtsdatums und ihren Geburtsort mit, damit ein Vermerk bei ihren persönlichen Meldedaten angebracht wird. Ein entsprechendes Formular steht Ihnen als Download zur Verfügung.

Download Übermittlungssperre

Antrag auf Übermittlungssperre
Download

application/pdf - ca. 37,62 KB

Die Bürgerämter

Adressen, Infos und Öffnungszeiten der Bürgerämter City, Dudweiler, Halberg und West auf einen Blick

Bürgerämter

115

Fragen zu Ausweisen und Pässen? Unter der Service-Nummer 115 gibt es Antworten. 

Behördenrufnummer