Vaterschaftsanerkennung
Wozu?
Als verheiratete Kindeseltern werden Sie grundsätzlich beide in der Geburtsurkunde des Kindes eingetragen.
Bei unverheirateten Kindeseltern wird generell nur die Kindesmutter in der Geburtsurkunde des Kindes eingetragen. Besteht in diesem Fall der Wunsch den Kindesvater auch in die Geburtsurkunde einzutragen, so ist eine Vaterschaftsanerkennung erforderlich.
Durch diese entsteht eine verwandtschaftliche Beziehung zwischen Vater und Kind mit unterhalts- und erbrechtlichen Folgen, jedoch ohne Sorgerechtsübertragung.
Wann?
Es ist absolut zu empfehlen, die Vaterschaftsanerkennung bereits vorgeburtlich durchzuführen.
Sie kann auch im Rahmen der Geburtsbeurkundung oder nachträglich erfolgen. Hierfür ist ein Termin notwendig, bei welchem die Kindesmutter (zustimmend) und der Kindesvater (erklärend) anwesend sein müssen.
Sonderfall – Qualifizierte Vaterschaftsanerkennung
Falls die Kindesmutter noch verheiratet ist, jedoch der Ehemann nicht der Kindesvater ist besteht die Möglichkeit einer qualifizierten Vaterschaftsanerkennung. Diese ist nur zulässig, wenn bereits ein Scheidungsverfahren anhängig ist. Hierzu berät Sie das Team des Standesamtes gerne individuell.
Bis zur Rechtskraft der Scheidung wird der Ehemann im Geburtenregister eingetragen. Erst danach kann der biologische Kindesvater eingetragen werden.
Wo ist die Vaterschaftsanerkennung möglich?
- Jugendamt: Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit dem Team vom Jugendamt unter der Telefonnummer +49 681 506-5142 oder unter jugendamt@rvsbr.de. Die Vaterschaftsanerkennung ist kostenlos.
- Standesamt: Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit dem Team vom Standesamt. Die Vaterschaftsanerkennung ist kostenlos.
- Notar: Vereidigter Notar ihrer Wahl, bitte erfragen Sie die Höhe der Kosten bei Ihrem Notar.
Mehr Informationen zur Vaterschaftsanerkennung
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Welches Standesamt ist für mich zuständig?
- Beim Wohnsitz
- Wo die Geburt geplant ist
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Warum sollte die Vaterschaftsanerkennung vorgeburtlich erfolgen und nicht erst, wenn das Kind da ist?
- Da die Unterlagen auf dem Standesamt zur Kindesgeburt bereits vorliegen, muss nur noch eine Geburtsanzeige seitens der Entbindungsklinik erstellt werden und die Geburt des Kindes kann so zügig beurkundet werden.
Den Eltern bleiben somit Behördengänge erspart.
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Welche Urkunden und Unterlagen sind auf dem Standesamt erforderlich?
- Welche Urkunden im Einzelnen erforderlich sind und ob eventuell ausländisches Recht zu beachten ist, ist abhängig vom Personenstand und der Staatsangehörigkeit der Eltern. Bei ledigen Paaren genügt in der Regel die originale Geburtsurkunde und der Personalausweis.
- Informieren Sie sich in jedem Fall rechtzeitig vor der Entbindung beim zuständigen Standesamt (ideal wäre etwa drei bis vier Monate vorher). Hierbei können Sie im Rahmen der Vaterschaftsanerkennung bereits alle Fragen rund um die Geburt des Kindes klären.
Standesamt Saarbrücken
Rathausplatz 166111 Saarbrücken
Telefon:
+49 681 905-0 (Servicecenter)
Fax:
+49 681 905-1894
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch, Freitag
8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag
8 bis 18 Uhr
Terminvereinbarung erforderlich
Nehmen Sie bequem über unser Online-Formular Kontakt zu Ihrem Anliegen/Terminanfrage mit uns auf. Alternativ versuchen unsere Kollegen aus dem Servicecenter Sie bestmöglich zu beraten oder richten einen Rückrufwunsch ein.