Vaterschaftsanerkennung

Vater mit Kind - shutterstock.com/Ptashkimenko

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Wozu?

Als verheiratete Kindeseltern werden Sie grundsätzlich beide in der Geburtsurkunde des Kindes eingetragen.

Bei unverheirateten Kindeseltern wird generell nur die Kindesmutter in der Geburtsurkunde des Kindes eingetragen. Besteht in diesem Fall der Wunsch den Kindesvater auch in die Geburtsurkunde einzutragen, so ist eine Vaterschaftsanerkennung erforderlich.

Durch diese entsteht eine verwandtschaftliche Beziehung zwischen Vater und Kind mit unterhalts- und erbrechtlichen Folgen, jedoch ohne Sorgerechtsübertragung.

Wann? 

Es ist absolut zu empfehlen, die Vaterschaftsanerkennung bereits vorgeburtlich durchzuführen.

Sie kann auch im Rahmen der Geburtsbeurkundung oder nachträglich erfolgen. Hierfür ist ein Termin notwendig, bei welchem die Kindesmutter (zustimmend) und der Kindesvater (erklärend) anwesend sein müssen.

Sonderfall – Qualifizierte Vaterschaftsanerkennung

Falls die Kindesmutter noch verheiratet ist, jedoch der Ehemann nicht der Kindesvater ist besteht die Möglichkeit einer qualifizierten Vaterschaftsanerkennung. Diese ist nur zulässig, wenn bereits ein Scheidungsverfahren anhängig ist. Hierzu berät Sie das Team des Standesamtes gerne individuell.

Bis zur Rechtskraft der Scheidung wird der Ehemann im Geburtenregister eingetragen. Erst danach kann der biologische Kindesvater eingetragen werden.

Wo ist die Vaterschaftsanerkennung möglich?

  • Jugendamt: Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit dem Team vom Jugendamt unter der Telefonnummer +49 681 506-5142 oder unter jugendamt@rvsbr.de. Die Vaterschaftsanerkennung ist kostenlos.
  • Standesamt: Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit dem Team vom Standesamt. Die Vaterschaftsanerkennung ist kostenlos.
  • Notar: Vereidigter Notar ihrer Wahl, bitte erfragen Sie die Höhe der Kosten bei Ihrem Notar.

Mehr Informationen zur Vaterschaftsanerkennung

Standesamt Saarbrücken

Rathausplatz 1
66111 Saarbrücken

Telefon: +49 681 905-0 (Servicecenter)
Fax: +49 681 905-1894

Öffnungszeiten

Montag - Mittwoch, Freitag
8.30 bis 12 Uhr

Donnerstag
8 bis 18 Uhr

Terminvereinbarung erforderlich

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