Heiraten im Ausland

Alle Informationen zum Heiraten im Ausland auf einen Blick

Herz im Sand - shutterstock.com/Lidiya Oleandra

Herz im Sand - shutterstock.com/Lidiya Oleandra

Herz im Sand - shutterstock.com/Lidiya Oleandra

Ehefähigkeitszeugnis

Wenn Sie im Ausland heiraten möchten, benötigen Sie in der Regel ein Ehefähigkeitszeugnis.

  • Was ist ein Ehefähgikeitszeugnis?

    Das Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung der Behörde des Heimatstaates, dass der beabsichtigten Eheschließung nach Heimatrecht kein Ehehindernis entgegensteht. 

    Es muss somit bei dem jeweiligen Heimatstaat beantragt werden. Wenn Sie eine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen können Sie es hier beantragen. 

    Das Ehefähigkeitszeugnis gilt für die Dauer von sechs Monaten.

Icon für Online-Antrag über BundIB: Laptop mit BundID Logo und Handy

Online-Antrag über BundIB - LHS

Online-Antrag über BundIB - LHS

Online-Antrag über BundIB - LHS

Online-Antrag

Hier können Sie Ihren Antrag online einreichen.

Bitte beachten Sie, dass Sie für die Online-Antragstellung ein Nutzerkonto Bund (Ausweis mit Bund-ID) benötigen.

Anträge vor Ort: Dokument, nebendran eine Person am Schalter vor einer anderen Person

Anträge vor Ort - LHS

Anträge vor Ort - LHS

Anträge vor Ort - LHS

Manueller Antrag

Sie können Ihren Antrag auch direkt beim Standesamt stellen.

Geben Sie hierzu über das nachfolgende Formular Ihre Daten an. Das Standesamt prüft ihre Angaben und setzt sich zeitnah mit Ihnen in Verbindung.

Nach der Hochzeit im Ausland

  • Urkunde beim Bürgeramt einreichen

    Herzlichen Glückwunsch zur Hochzeit! Mit Ihrer ausländischen Eheurkunde können Sie Ihre Ehe in Deutschland nachweisen. Eventuell benötigen Sie eine Übersetzung der Urkunde.

    Wichtig ist, dass Sie Ihre Urkunde beim Bürgeramt einreichen, damit ihr Familienstand aktualisiert wird. Dieser wird ebenfalls an das Finanzamt weitergeleitet.

  • NACHBEURKUNDUNG

    Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Eheschließung bei Ihrem zuständigem Standesamt nachbeurkunden zu lassen, sofern einer der Beteiligten die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Die Nachbeurkundung ist eine kostenpflichtige Serviceleistung des Standesamtes.

    Bezüglich der Auswirkungen auf die Namensführung und für weitere Rückfragen steht Ihnen Ihr Team vom Standesamt gerne zur Verfügung, Kontakt zum Standesamt.

Kontakt zum Standesamt

Standesamt Saarbrücken

Rathausplatz 1
66111 Saarbrücken

Telefon: +49 681 905-0 (Servicecenter)
Fax: +49 681 905-1894

Öffnungszeiten

Montag - Mittwoch, Freitag
8.30 bis 12 Uhr

Donnerstag
8 bis 18 Uhr

Terminvereinbarung erforderlich

Nehmen Sie bequem über unser Online-Formular Kontakt zu Ihrem Anliegen/Terminanfrage mit uns auf. Alternativ versuchen unsere Kollegen aus dem Servicecenter Sie bestmöglich zu beraten oder richten einen Rückrufwunsch ein.

» Route berechnen

Ein Smartphones mit einem Map Marker, der auf eine Karte zeigt.

Mit dem Öffnen der Karte akzeptieren Sie die Google-Nutzungsbedingungen und das Setzen von Google-Cookies.

Mehr Infos: Datenschutzerklärung

Heiraten

Alle Informationen zum Heiraten finden Sie hier.

Heiraten