Heiraten im Ausland
Ehefähigkeitszeugnis
Wenn Sie im Ausland heiraten möchten, benötigen Sie in der Regel ein Ehefähigkeitszeugnis.
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Was ist ein Ehefähgikeitszeugnis?
Das Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung der Behörde des Heimatstaates, dass der beabsichtigten Eheschließung nach Heimatrecht kein Ehehindernis entgegensteht.
Es muss somit bei dem jeweiligen Heimatstaat beantragt werden. Wenn Sie eine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen können Sie es hier beantragen.
Das Ehefähigkeitszeugnis gilt für die Dauer von sechs Monaten.
Nach der Hochzeit im Ausland
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Urkunde beim Bürgeramt einreichen
Herzlichen Glückwunsch zur Hochzeit! Mit Ihrer ausländischen Eheurkunde können Sie Ihre Ehe in Deutschland nachweisen. Eventuell benötigen Sie eine Übersetzung der Urkunde.
Wichtig ist, dass Sie Ihre Urkunde beim Bürgeramt einreichen, damit ihr Familienstand aktualisiert wird. Dieser wird ebenfalls an das Finanzamt weitergeleitet.
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NACHBEURKUNDUNG
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Eheschließung bei Ihrem zuständigem Standesamt nachbeurkunden zu lassen, sofern einer der Beteiligten die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Die Nachbeurkundung ist eine kostenpflichtige Serviceleistung des Standesamtes.
Bezüglich der Auswirkungen auf die Namensführung und für weitere Rückfragen steht Ihnen Ihr Team vom Standesamt gerne zur Verfügung, Kontakt zum Standesamt.
Kontakt zum Standesamt
Standesamt Saarbrücken
Rathausplatz 166111 Saarbrücken
Telefon:
+49 681 905-0 (Servicecenter)
Fax:
+49 681 905-1894
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch, Freitag
8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag
8 bis 18 Uhr
Terminvereinbarung erforderlich
Nehmen Sie bequem über unser Online-Formular Kontakt zu Ihrem Anliegen/Terminanfrage mit uns auf. Alternativ versuchen unsere Kollegen aus dem Servicecenter Sie bestmöglich zu beraten oder richten einen Rückrufwunsch ein.