Bewohnerparkausweis

Saarbrücker Bürgerinnen und Bürger, die in ausgewiesenen Bewohnerparkzonen wohnen, können einen Bewohnerparkausweis für Ihr Fahrzeug beantrag.

Den Antrag für einen Parkausweise können Sie bequem online im Bürgerserviceportal oder bei den Bürgerämtern City und Dudweiler stellen.

Bitte beachten Sie hierzu die folgenden Hinweise zum Bewohnerparken in der Landeshauptstadt Saarbrücken:

Wer erhält einen Bewohnerparkausweis?

  • Bewohner, die in den ausgewiesenen Parkzonen mit Hauptwohnsitz in Saarbrücken gemeldet sind für ein auf Ihren Namen zugelassenes Fahrzeug.
  • Bewohner, die in den ausgewiesenen Parkzonen mit Hauptwohnsitz in Saarbrücken gemeldet sind und denen nachweislich ein Fahrzeug zur dauerhaften Nutzung überlassen wurde.
  • Bewohner, die in den ausgewiesenen Parkzonen mit Nebenwohnsitz gemeldet sind, wenn der Nachweis geführt wird, dass:
    • der Antragsteller sich in Saarbrücken oder Umgebung aus beruflichen Gründen oder zur Ausbildung aufhält
    • und zusammen mit seinem Ehe- oder Lebenspartner und/oder seinen Kindern an einem auswärtigen Hauptwohnsitz angemeldet ist
    • und der Hauptwohnsitz weiter als 100 km von Saarbrücken entfernt ist.

Bewohnerparkausweise sind ausschließlich den in den betroffenen Gebieten wohnenden Bürgerinnen und Bürgern vorbehalten.

Gewerbetreibende, Dienstleister, Freiberufler, Beschäftige in dort ansässigen Firmen und sonstige vergleichbare Personengruppen haben keinen Anspruch auf einen Bewohnerparkausweis.

Was kostet der Bewohnerparkausweis und wie lange ist er gültig?

Für welche Fahrzeuge werden Bewohnerparkausweise ausgestellt?

Bewohnerparkausweise werden grundsätzlich für die Fahrzeugarten PKW und Motorrad ausgestellt. Die genaue Vergabe richtet sich jedoch nach dem vorhandenen Parkraumangebot und den zulassungsrechtlichen Vorgaben.

Pro Berechtigten kann nur ein Parkausweis ausgestellt werden.

Folgende Fahrzeugklassen sind zugelassen:

  • Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung der Fahrzeugklasse M1: Klassische Aufbauart, also Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (AA, AB, AC, AD, AE AF, AG, SH)
  • Geländefahrzeuge zur Personenbeförderung der Fahrzeugklasse M1 G: Klassische Aufbauart, also Geländefahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (AA, AB, AC, AD, AE, AF, AG, SH)
  • Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung der Fahrzeugklasse N1: Klassische Aufbauart, also Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis höchstens 2,5 Tonnen und einer Länge von maximal 5 Metern (BA (geschlossener Aufbau), BB, BE)
  • Geländefahrzeuge zur Güterbeförderung der Fahrzeugklasse N1 G: Klassische Aufbauart, also Geländefahrzeuge zur Güterbeförderung mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis höchstens 2,5 Tonnen und einer Länge von maximal 5 Metern (BA (geschlossener Aufbau), BB, BE)
  • Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung der Fahrzeugklasse 01
  • Einspurige Kraftfahrzeuge der Fahrzeugklasse L sowie der Fahrzeugklasse 25
  • Sonstige Kraftfahrzeuge der Fahrzeugklasse L bis 2,5 Tonnen und einer Länge von maximal 5 Metern
  • Micro Cars mit Versicherungskennzeichen

Die Angaben Ihres Fahrzeuges finden Sie in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I unter den Ziffern J und 4.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Was sollte man sonst noch wissen?

Es besteht kein Anspruch auf einen freien oder speziellen Parkplatz.

Die Parkberechtigung wird jeweils nur für einen Bewohnerparkplatz in der jeweiligen Parkzone erteilt.

Die Erlaubnis zum Nachweis der Parkberechtigung muss deutlich lesbar befestigt sein.

Die Parkberechtigung erlischt, wenn das Fahrzeug, für das sie erteilt worden ist, auf einen anderen Halter übertragen wird und keine Umschreibung für ein anderes Fahrzeug des Bewohners erfolgt, der Bewohner aus der Bewohnerparkzone verzieht oder das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt wurde. Eine Rückerstattung der bereits entrichteten Gebühr ist nicht möglich.

Pro Berechtigten können in begründeten Einzelfällen bis zu 5 Fahrzeuge zur wechselnden Nutzung in einem Bewohnerparkausweis ausgewiesen werden. Die zeitgleiche Inanspruchnahme ist auf ein Fahrzeug begrenzt.

Bürgeramt City

Bewohnerparken
Gerberstraße 4
66111 Saarbrücken

Telefon: +49 681 9050
Fax: +49 681 905-1549

E-Mail: bewohnerparken@saarbruecken.de

Öffnungszeiten

Montag - Dienstag
7.30 bis 15 Uhr

Mittwoch
7.30 bis 12 Uhr - ohne Termin möglich

Donnerstag
7.30 bis 18 Uhr

Freitag
7.30 bis 12 Uhr

Hinweis

Eine Terminvereinbarung unter www.saarbruecken.de/terminebuchen oder Tel. +49 681 9050 ist notwendig.

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Bürgeramt Dudweiler

Bewohnerparken
Am Markt 1
66125 Saarbrücken

Telefon: +49 681 9050
Fax: +49 681 9052385

E-Mail: bewohnerparken@saarbruecken.de

Öffnungszeiten

Montag - Dienstag
7.30 bis 15 Uhr

Mittwoch
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Donnerstag
7.30 bis 18 Uhr

Freitag
7.30 bis 12 Uhr

Hinweis

Außer mittwochs Terminvereinbarung unter www.saarbruecken.de/terminebuchen oder Tel. +49 681 9050 notwendig.

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